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Pfand für Getränkeverpackungen

  

Seit dem 01. Januar 2003 gibt es die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen.

Das Pfand beträgt einheitlich für alle ökologisch nicht vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (Füllvolumen von 0,1 - 3 Liter) 25 Cent.

Pfandfrei sind Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen wie der Tetrapack.


 Seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr zulässig!

 

Seit diesem Zeitpunkt sind Einzelhändler zur Rücknahme aller bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoff oder Metall) verpflichtet, die sie vertreiben, unabhängig davon, wo die Einwegflaschen oder Getränkedosen erworben wurden. Lediglich kleine Geschäfte (unter 200 qm) können die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken beschränken. Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen kann man insbesondere am bundesweit einheitlichen DPG-Kennzeichen erkennen

In der Verpackungsverordnung wird sehr detailliert geregelt, welcher Getränkeinhalt in welchen Einwegverpackungen die Pfandpflicht auslöst. Zu den Inhalten einer Verpackung, die diese pfandpflichtig machen, gehören insbesondere:

Bier oder Biermischgetränke

  • Bier
  • Mischungen von Bier mit Cola oder Limonade
  • alkoholfreies Bier
  • Bier mit Sirup (wie Berliner Weiße mit Schuss)
  • Bier mit einem anderen alkoholischen Getränk (zum Beispiel Bier mit Wodka)
    aromatisiertes Bier (zum Beispiel Bier mit Tequila-Aroma)

Alkoholische Mischgetränke

  • Die der Branntweinsteuer unterliegen mit einem Alkoholgehalt unter 15 vol%
  • Mit einem Anteil an Wein oder weinähnlichen Erzeugnissen von unter 50 vol%

Wässer

  • Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure
  • Quellwasser
  • Heilwasser
  • Tafelwasser und auch andere Wässer, auch mit Zusätzen, z.B. Aroma, Koffein, Sauerstoff
  • alle übrigen trinkbaren Wässer

Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure

  • Cola
  • Limonade
  • Bestimmte Fruchtsaftgetränke
  • Sportlergetränke
  • so genannte Energy-Drinks
  • Eistee- oder Kaffeegetränke, die dazu bestimmt sind, in kaltem Zustand verzehrt zu werden
  • Bittergetränke und andere Getränke mit oder ohne Kohlensäure
  • Seit 1. April 2009: Diätetische Getränke mit Ausnahme von solchen, die ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden

Detaillierte Informationen unter:

Umweltschutz beim Getränkekauf

Mehrwegsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Wählen Sie Getränke, die in Mehrwegflaschen oder in ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen abgefüllt sind. Dosen und Einwegflaschen stehen lassen! Sie sind die Öko-Schlusslichter! Mehrwegprodukte sind aus Umweltsicht der bessere Weg. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mehrwegflasche aus Kunststoff oder Glas ist. Beide schneiden in der Ökobilanz gut ab. Und beide sind besser als Dosen oder Einwegflaschen.

Hier noch ein Tipp: Der Kauf von Getränken aus einheimischer Produktion ist ökologisch sinnvoller. Denn jeder Transportkilometer schadet! Ob nun Säfte oder Limonaden aus der Region oder Mineralwasser, das aus nahe gelegenen Brunnen gezapft und abgefüllt wird - die Transportwege in den Supermarkt oder Getränkehandel sind kurz und das bedeutet weniger Belastung für Verkehr und Umwelt. Der positive Nebeneffekt: Die Wirtschaft in der Region wird dadurch gestärkt!

Stand: Februar 2010