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| Pfand für Getränkeverpackungen |
Seit dem 01. Januar 2003 gibt es die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen. Das Pfand beträgt einheitlich für alle ökologisch nicht vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (Füllvolumen von 0,1 - 3 Liter) 25 Cent. Pfandfrei sind Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen wie der Tetrapack. Seit dem 1. Mai 2006 nicht mehr zulässig!
In der Verpackungsverordnung wird sehr detailliert geregelt, welcher Getränkeinhalt in welchen Einwegverpackungen die Pfandpflicht auslöst. Zu den Inhalten einer Verpackung, die diese pfandpflichtig machen, gehören insbesondere: Bier oder Biermischgetränke
Alkoholische Mischgetränke
Wässer
Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure
Detaillierte Informationen unter: Umweltschutz beim Getränkekauf Mehrwegsysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Wählen Sie Getränke, die in Mehrwegflaschen oder in ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen abgefüllt sind. Dosen und Einwegflaschen stehen lassen! Sie sind die Öko-Schlusslichter! Mehrwegprodukte sind aus Umweltsicht der bessere Weg. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mehrwegflasche aus Kunststoff oder Glas ist. Beide schneiden in der Ökobilanz gut ab. Und beide sind besser als Dosen oder Einwegflaschen. Hier noch ein Tipp: Der Kauf von Getränken aus einheimischer Produktion ist ökologisch sinnvoller. Denn jeder Transportkilometer schadet! Ob nun Säfte oder Limonaden aus der Region oder Mineralwasser, das aus nahe gelegenen Brunnen gezapft und abgefüllt wird - die Transportwege in den Supermarkt oder Getränkehandel sind kurz und das bedeutet weniger Belastung für Verkehr und Umwelt. Der positive Nebeneffekt: Die Wirtschaft in der Region wird dadurch gestärkt! Stand: Februar 2010 |