SUCHE |
|
KONTAKT |
Informationen vom Standesamt |
Eheschließung oder Beurkundung einer Lebenspartnerschaft |
Für die Anmeldung der Eheschließung oder einer Lebenspartnerschaft zuständig ist das Standesamt, an dem mindestens einer der Verlobten bzw. Lebenspartner seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung oder die Beurkundung einer Lebenspartnerschaft selbst ist an jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Zu den vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich vorzugsweise persönlich im Standesamt. Auch alle weiteren wichtigen Fragen beantwortet Ihnen der Standesbeamte/die Standesbeamtin gerne in einem persönlichen Gespräch. Damit Sie Ihren gewünschten Gesprächspartner auch antreffen, empfehlen wir in jedem Fall, vor einer Vorsprache telefonischen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen. Trauungen oder Beurkundungen von Lebenspartnerschaften finden in historisch stilvollem Ambiente im Kleinen Rathaussaal der Stadt Amberg grundsätzlich
statt. Die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte möchten dem verständlichen Wunsch des Brautpaares und der Hochzeitsgäste, diesen unwiederholbaren Moment festzuhalten, soweit wie möglich entgegenkommen. Allerdings legen die Urheberrechte und der Persönlichkeitsschutz Grenzen für Film-, Bild- und Tonaufnahmen fest. Bitte sprechen Sie daher Ihre Vorstellungen und die Möglichkeiten vor der Trauung mit der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten ab, die/der Ihre Trauung vornimmt. Eine Veröffentlichung im Internet (z. B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist grundsätzlich nicht gestattet. |
Samstagstrauungen / Beurkundungen von Lebenspartnerschaften am Samstag |
Folgende Samstage sind für Eheschließungen / Beurkundungen von Lebenspartnerschaften vorgesehen: |
20. Januar 2018 |
19. Januar 2019 |
18. Januar 2020 |
Namensrecht |
Für die Wiederannahme eines früher geführten Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland, einen Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen und alle anderen Erklärungen im Zusammenhang mit der Namensführung sind im Einzelfall umfangreiche Prüfungen durch den Standesbeamten durchzuführen. Vorherige telefonische Anfragen zur Vereinbarung eines Termins und zu den benötigten Nachweisen richten Sie bitte an
|
Geburten |
Beurkundungen von Geburten Wir dürfen Sie um vorherige Terminvereinbarung bitten, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Mitzubringen sind:
Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers vorzulegen. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (09621) 10-1800. Erreichbar ist die Urkundenstelle auch unter standesamt(at)amberg.de. |
Sterbefälle |
In allen Fällen werden zur Beurkundung von Sterbefallen benötigt:
Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers vorzulegen.
|
Kirchenaustritte |
Kirchenaustritte sind in Bayern beim Standesamt oder vor einem Notar grundsätzlich persönlich zu erklären. Bei einer derartigen Absicht bitten wir Sie, sich zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit dem Standesamt telefonisch in Verbindung zu setzen.
|
Urkundenausstellung |
Falls die Erstbeurkundung des Personenstandsfalles in Amberg erfolgt ist, stellt das Standesamt folgende Urkunden aus: Für bestimmte Zwecke sind auch die entsprechenden Auszüge aus dem
erforderlich. Hierzu geben wir zur Beglaubigung von Urkunden und anderen Dokumenten ergänzende Hinweise:
Bitte bringen Sie den Personalausweis oder Reisepass und eine Vollmacht mit, falls Urkunden für andere Personen besorgt werden sollen. Die gewünschten Urkunden können auch telefonisch, per Fax oder per E-Mail bestellt werden. Die Urkunden werden dann mit Gebührenbescheid auf dem Postweg übersandt oder bei Barzahlung ausgehändigt. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (09621) 10-1800. Erreichbar ist die Urkundenstelle auch unter standesamt(at)amberg.de. |
Vater- und Mutterschaftsanerkennung |
Beim Standesamt können im Gegensatz zum zuständigen Jugendamt über die reine Vaterschaftsanerkennung hinaus Regelungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsrechts beim Standesamt nicht getroffen werden. Zweckmäßigerweise sind die nötigen Urkunden vorher beim Standesamt zu erfragen.
|
Namenserteilung |
Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung mit dem Standesbeamten Kontakt aufzunehmen.
|
Friedhofsamt |
Zuständig für Auskünfte aller Art über das Bestattungswesen und die Verwaltung der städtischen Friedhöfe in Amberg
|