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Abmeldung bei Meldebehörde

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Was ist zu beachten?

Eine Abmeldung ist erforderlich bei

  • Fortzüge ins Ausland
  • Aufgabe einer Hauptwohnung in Amberg und Zuzug in eine bereits bestehende Nebenwohnung (außerhalb Ambergs)
  • Aufgabe einer Nebenwohnung in Amberg

Bei Umzügen im Inland von einer bisherigen alleinigen Wohnung zu einer neuen alleinigen Wohnung entfällt die Abmeldung.

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der der Wegzug von Amberg beim Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Das ausgefüllte Abmeldeformular kann an das Einwohnermeldeamt gesandt werden. Die Abmeldebestätigung wird an die angegebene neue Anschrift geschickt.

Wie hoch ist die Gebühr?

Keine Gebühr

Wer nimmt den Antrag entgegen?

Einwohneramt, Hallplatz 4
Tel. (09621) 10-333
Fax (09621) 10-460
E-Mail EWO(at)Amberg.de

>> zu den Öffnungszeiten