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Benutzung und Gebühren |
Die Benutzung der Bestände des Stadtarchivs Amberg ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die so genannte „einfache“ Beratung und Auskunftserteilung, die Erledigung von Amts- und Rechtshilfesachen für Bundes- und Landesbehörden, die Bearbeitung von rechtlichen Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist aber ebenso von Gebühren befreit wie die wissenschaftliche oder heimatkundliche Nutzung der Bestände. Die Gebührensätze belaufen sich momentan (je angefangene Halbstunde Arbeitszeit) auf:
Sofern der Erhalt der Archivalien dadurch nicht gefährdet wird, fertigt das Stadtarchiv Amberg auch Kopien, Lichtbildaufnahmen und digitale Reproduktionen an. Hierfür wird folgende Gebühr pro Reproduktion erhoben:
Da die Anfertigung traditioneller Lichtbilder/Negative durch den Einsatz digitaler Technik inzwischen kaum noch gewünscht wird, können die entsprechenden Gebührensätze im Stadtarchiv direkt erfragt werden. >> Antrag auf Archivbenutzung und Archivsatzung
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