Einwohneramt

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister

Entsprechend dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG);
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie als Familienangehöriger keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder. Werden die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht
    (§ 42 Abs. 2 BMG);
  • über Alters- und Ehejubiläen an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG);
  • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG);
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst
    (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz – SG).

Gegen diese Datenübermittlungen können Sie jederzeit eine Übermittlungssperre bei der Stadt Amberg, Einwohneramt, Hallplatz 4, 92224 Amberg beantragen:

Kontaktdaten

Einwohneramt Amberg
Lage: 1.Obergeschoss
Hallplatz 4
92224 Amberg

Telefon: 09621/10-1333
Telefax: 09621/10-7041
E-mail: ewo(at)Amberg.de

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Öffnungszeiten - Neu ab 13.03.2023

  • Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
  • Mittwoch von 12.30 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 8.00 bis 12.30 und 13.30 bis 17.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Persönliche Vorsprache im Einwohneramt nach vorhergehender Terminvereinbarung: online oder telefonisch unter 09621 10-1333.


Bequem bezahlen am Kassenautomat

Der Kassenautomat befindet sich im Wartebereich des Einwohneramtes. Dort können Sie einfach und bequem die Einzahlung von Gebühren vornehmen. Der Automat wechselt, d.h., Sie müssen die Gebühr nicht passend haben.

Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:

  • Münzen: 5 Cent, 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro, 2 Euro
  • Scheine: 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro
  • Karten: EC, Maestro

Bedienung des Automaten

Sie erhalten von unseren Mitarbeitern eine sog. Kassenkarte auf der die zu zahlende Gebühr gespeichert ist. Diese Karte stecken Sie oben links in den Automaten, die Karte wird nicht zurückgegeben (gelber Bereich).

Auf dem Bildschirm wird Ihnen danach die zu zahlende Gebühr angezeigt, diese können Sie mit Geldscheinen, Münzen oder mit EC-Karte begleichen (rechts, grauer Bereich).

Nach der Einzahlung erhalten Sie Ihr Rückgeld und eine Quittung (blauer Bereich).

Die Quittung legen Sie bitte dem Mitarbeiter vor.