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| Abonnements-Informationen |
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| Umtausch im ABO |
Kann ein Abonnent eine Vorstellung nicht besuchen, besteht folgende Umtauschmöglichkeit:
ausgestellt werden. Der Umtausch muss spätestens einen Tag vor der abonnierten Vorstellung erfolgen. Für die eingetauschte Vorstellung kann der Stammplatz nicht garantiert werden. Die Gebühr beträgt 2 Euro pro Umtausch. Für Konzert-Abonnenten, Abonnenten der Volksbühne und Wahlabonnenten ist leider kein Kartentausch möglich. Es werden keine Abonnement-Karten zurückgenommen oder weiterverkauft. |
| ABO-Vorteile | ||
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Abonnent wirbt Abonnent: Information und persönliche Beratung: |
| Schnupper-ABO | ||
Probieren Sie’s doch einfach mal aus – mit unserem besonders günstigen Schnupper-Abo: Fünf Vorstellungen für nur - 33,00 € (Preisklasse D) bzw. |
Mittwoch, 29. September 2010 Freitag, 5. November 2010 Montag, 22. November 2010 Montag, 21. Februar 2011 Sonntag, 3. April 2011 |
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| Wahl-ABO für absolute Flexibilität | ||||||||||||||||
Für alle, die lieber Vorstellungen flexibel auswählen und dennoch sparen möchten, ist das Wahl-Abo genau richtig: Die Gutscheine sind frei übertragbar und können damit auch an Freunde, Bekannte oder Familie verschenkt werden. Sie entscheiden, welche Vorstellung Sie an welchem Tag sehen möchten. Und ob Sie zehn mal allein, fünf mal zu zweit – oder einmal mit neun Freunden ins Theater gehen … Wahlabonnenten erhalten ihre Karten ab dem 23. August 2010, also vor dem allgemeinen Kartenvorverkauf. Bis drei Wochen vor den einzelnen Vorstellungen ist ein Kartenkontingent für Wahl-Abonnenten reserviert.
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| Gemischtes ABO - Special für Theater und Konzert |
Die gemischte Abo-Serie ist eine Sonder-Edition – limitiert auf 20 Plätze: Für nur 70,00 € erhalten Sie drei Theater- und 2 Konzertveranstaltungen in der Preisklasse B!
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| Weihnachts-ABO - Das besondere Weihnachtsgeschenk |
Ab Montag, 22. November 2010 erhalten Sie das Weihnachts-Abo mit drei Eintrittskarten für das Stadttheater. Die Karten sind selbstverständlich ohne Preisaufdruck und werden von uns weihnachtlich verpackt.
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| ABO-Bedingungen |
1. Mit der Aushändigung des Platzmietenausweises gilt der Platzmietenvertrag zwischen dem Platzmieter und dem Stadttheater für die Spielzeit 2010/2011 als geschlossen. 2. Das Abonnement ist ein beiderseitiges festes Abkommen für die ganze Spielzeit und erstreckt sich von September 2010 bis Mai 2011. Ein Rücktritt bzw. Umtausch des Abonnements sowie ein Wechsel auf einen anderen Veranstaltungstag während der Spielzeit ist nicht möglich. 3. Jede Abonnementbestellung verpflichtet zur Zahlung aller Vorstellungen, die das Abonnement umfasst. Mit der Aushändigung des Platzmietenausweises ist der gesamte Betrag zur Zahlung fällig. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, das Abonnement in zwei Raten, und zwar die erste Rate bis zum 1. September, die zweite Rate zum 1. Dezember des laufenden Jahres zu entrichten. Einzahlungen sind nicht an der Theaterkasse, sondern an der Stadthauptkasse zu leisten. Kommt ein Abonnement mit der Zahlung in Verzug und wird trotz Mahnung die fällige Platzmiete nicht entrichtet, so erfolgt gebührenpflichtige Einziehung. Wir empfehlen unseren Abonnenten, die fällige Platzmiete vom Postscheck- oder Girokonto abbuchen zu lassen. Nähere (09621) 10-233. 4. Beim Eintritt in den Zuschauerraum ist der Platzmietenausweis dem Einlasspersonal stets unaufgefordert vorzuzeigen. 5. Das Abonnement ist für einzelne Vorstellungen übertragbar. Die dauernde Übertragung kann nur mit Zustimmung des Kulturamtes erfolgen. Die Haftung übernimmt der Besteller. 6. Im Falle des Verlustes des Platzmietenausweises ist zur Vermeidung von Missbrauch eine sofortige Benachrichtigung des Kulturamtes erforderlich, die dann dem Platzinhaber eine Zweitschrift des Ausweises ausstellt. 7. DAS ABONNEMENT VERLÄNGERT SICH UM EINE WEITERE SPIELZEIT, WENN ES NICHT AUSDRÜCKLICH BIS SPÄTESTENS 31. MAI 2011 SCHRIFTLICH GEKÜNDIGT WIRD. 8. Das Theater ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementvorstellungen auf andere Wochentage zu verlegen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises geltend gemacht werden kann. Sämtliche Verlegungen werden durch Presse und Plakatanschlag rechtzeitig bekannt-gegeben. Ersatzansprüche für Vorstellungen, die aus Unkenntnis oder irrtümlich versäumt wurden, können nicht anerkannt werden. |