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Angebote des Liegenschaftsamtes: Aktuelle Bauplätze | Geplante Baugebiete |
Programm der Stadt Amberg für den günstigen Ersterwerb von Baugrundstücken an Bauwillige im Stadtgebiet
1. Gegenstand der Förderung
2. Zuwendungsempfänger
3. Förderung a) bei Eigenheimen Kaufpreisstundung
Soziale Komponente
b) bei Eigentumswohnungen, Doppel- und Reihenhäusern, wenn die Baulandflächen vom Bauträger von der Stadt gekauft und bebaut werden Darlehensvertrag mit Käufer
4. Weitere Bedingungen Bindungszeitraum 20 Jahre für
5. Sicherung
6. Ablösung Die Ablösung ist jederzeit möglich durch Zahlung des Restkaufpreises – ohne nachträgliche Zinsforderung 7. Nachforderung des Restkaufpreises bzw. Rückzahlung Darlehen Bei Nichteintreten oder Wegfall der Bedingung:
8. Sonstiges Ein Rechtsanspruch auf Stundung des Kaufpreises, Erhalt eines Darlehens und Förderung wird hiermit nicht begründet. Macht ein Grundstückseigentümer zur Erlangung der Vergünstigung gegenüber der Stadt Amberg unrichtige Angaben, so ist er – unbeschadet weiterer Ansprüche – verpflichtet, den sich daraus für die Stadt Amberg ergebenden Schaden zu ersetzen. Die Stadt Amberg fördert den Wohnungsbau durch Bereitstellung von städtischen Grundstücken zur Errichtung von eigengenutzten Eigenheimen und Wohneigentum (Eigentumswohnungen) nach den folgenden Richtlinien: |