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| Stadt Amberg lädt ein zum dritten Fundsachenflohmarkt – Am Samstag, 19. April, werden nicht abgeholte Fundgegenstände verkauft – Start ist um 9 Uhr |
Amberg. Zum dritten Mal in Folge lädt die Stadt Amberg in diesem Frühjahr zu einem Fundsachenflohmarkt in den Innenhof des Rathauses ein. Der Verkauf von nicht abgeholten Fundgegenständen beginnt am Samstag, 19. April, um 9 Uhr und dauert bis 12 Uhr – es sei denn, dass bereits zuvor das komplette Angebot seine Käufer gefunden hat. „Bei den ersten beiden Auflagen dieses Flohmarkts wurden wir von den Interessenten regelrecht überrannt“, erinnert sich der Leiter des Organisations- und Personalamtes Hans-Georg Schrüfer, in dessen Ressort diese Aktion fällt. Kein Wunder, denn sowohl die große Auswahl als auch die niedrige Preisgestaltung erleichtern der Bevölkerung ihren Kaufentschluss. Bei den diversen Gegenständen von Brillen und Uhren über Taschen, Kleidung und Schmuck bis hin zu Handys und Fahrrädern handelt es sich ausschließlich um Fundsachen, die vom Verlierer innerhalb der gesetzlichen Frist nicht abgeholt wurden und auf deren Eigentumserwerb der jeweilige Finder verzichtet hat. Sie stapeln sich jedes Jahr aufs Neue im Rathauskeller und müssen daher Platz machen für künftige Fundgegenstände. Bevor sich am 19. April das große hölzerne Tor zur Großen Rathausstraße öffnet und den Bürgerinnen und Bürgern den Weg freigibt zu den aufgebauten Waren, haben Empfangsberechtigte – also sowohl Verlierer wie auch Finder – jedoch nochmals die Möglichkeit, ihren Anspruch auf die Fundgegenstände geltend zu machen. Sie können sich dazu zu den regulären Öffnungszeiten in der städtischen Bürgerinfo melden, die im Erdgeschoss des Rathauses gleich hinter dem Marktplatzeingang untergebracht ist. Die übrigen Gegenstände stehen am Flohmarktsamstag zur Besichtigung bereit und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich befinden. Dabei gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“, eine Haftung oder Garantie kann die Stadt Amberg nicht übernehmen. Dem jeweiligen Erwerber wird darum dingend empfohlen, die Ware vor einer Inbetriebnahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. In besonderem Maße trifft dies für Fahrräder und andere Gefährte zu, die im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass die Gegenstände ausschließlich gegen Bargeld abgegeben werden. Als Zahlungsmittel werden nur Euros akzeptiert, ein Umtausch der Waren ist ausgeschlossen. Nach dem Kauf gilt die Zahlungsquittung als Eigentumsnachweis. Abschließend weist die Stadt Amberg darauf hin, dass gekaufte Sachen sofort nach Beendigung des Flohmarktes mitgenommen werden müssen. Auch gegen Gebühr ist eine Lagerung nicht möglich. (su) (31 Zeilen à ca. 90 Anschläge | 075/2008 | 04.04.08)
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