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| Bauarbeiten in der Barbarastraße voraussichtlich bis Wochenmitte abgeschlossen – Baukolonne zieht in die Kümmersbrucker und Leopoldstraße weiter |
Amberg. Wenn alles nach Plan läuft, zieht die Straßenbaukolonne Mitte nächster Woche in die Kümmersbrucker und Leopoldstraße weiter. Bevor es soweit ist, steht zum Wochenanfang aber erst einmal der Abschluss der Deckensanierung in der Barbarastraße an. In dessen Rahmen wird am Montag, 16. Mai, die alte Fahrbahndecke abgefräst und am Dienstag die neue Asphaltdecke aufgetragen. Lediglich bei Regenwetter könnte sich die letzte Maßnahme noch etwas verschieben. Während der Asphaltierungsarbeiten kann die Barbarastraße aus den Seitenstraßen nicht angefahren werden. Die Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung von der Regensburger Straße zur Leopoldstraße bleibt aber unverändert erhalten. Voraussichtlich ab Mittwoch, 18. Mai, wird der als „Holperpiste“ bekannte Abschnitt der Kümmersbrucker und Leopoldstraße von der Drahthammerkreuzung bis zur Bahnbrücke erneuert. Während der Bauzeit kann der gesamte Bereich von der Drahthammerkreuzung bis zum Kreisverkehr an der Gerresheimer bzw. Barbarastraße nur stadtauswärts im Einbahnverkehr befahren werden. Wegen der eingeschränkten Verkehrsführung muss im Umfeld der Baustelle mit Behinderungen gerechnet werden. Das Tiefbauamt der Stadt Amberg bittet ortskundige Autofahrer daher, die Baustelle möglichst weiträumig zu umfahren. Zu ihrem Bedauern hätten die Mitarbeiter des Amtes bislang immer wieder feststellen müssen, dass sich trotz deutlicher Hinweise zahlreiche Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgegebene Verkehrsführung halten. Diese unvernünftige Verhaltensweise gefährde jedoch sowohl die Bauarbeiter als auch andere Verkehrsteilnehmer und letztlich die betreffenden Personen selbst. Das Amt bittet deshalb nochmals eindringlich um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im Baustellenbereich. Dafür werden die Autofahrer nach einer Bauzeit von drei Wochen jedoch mehr als entschädigt, verspricht Dipl.-Ing. Josef Setzer vom Tiefbauamt: „Sie können sich dann über einen neu asphaltierten Straßenabschnitt freuen, der in beiden Fahrtrichtungen wieder ungehindert befahrbar ist.“ Nr. 92/2011 | 13. Mai 2011 | 26 Zeilen à ca. 90 Anschläge | su |