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Bodenrichtwertübersicht mit Stand zum 31.12.2010 und Grundstücksmarktbericht 2009 - 2010

Die Bodenrichtwertübersicht ist ab 20.06.2011 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 001) für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt ist und zu den öffentlichen Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden kann. Die Bodenrichtwertübersicht kann bei der Geschäftsstelle gegen eine Gebühr in Höhe von 160 € erworben werden.

Nach der „Öffentlichen Auslegung“ können von der Geschäftsstelle grundsätzlich nur gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte (ab 25 €) erteilt werden.

Die Bodenrichtwerte wurden in der Sitzung des Gutachterausschusses vom 01.06.2011 beschlossen und in der Richtwertübersicht aufgenommen.

Das Bodenwertniveau selbst ist auf das gesamte Stadtgebiet gesehen grundsätzlich relativ konstant geblieben. In einzelnen Planungsbezirken wurden die Bodenrichtwerte aufgrund von tatsächlichen Verkäufen angepasst. Hier sind beispielsweise die Planungsbezirke 152 (A) „Eisberg - Nordwest“ und 153 „Eisberg – Katharinenhöhe“ zu nennen. Die Richtwerte sind um 5 €/m² bzw. 10 €/m² angestiegen.

Aufgrund der neuen Planungsbezirksgliederung des Stadtentwicklungsamtes Amberg wurden verschiedene Bereiche neu geordnet. Insbesondere betrifft dies Planungsbezirke im Dreifaltigkeitsviertel und am Wagrain bzw. Ammersricht. Eine überwiegend engere Abgrenzung der einzelnen Richtwertgebiete ist hier die Folge.

Im Altstadtbereich änderten sich die Werte für die sehr guten Geschäftslagen. Der Bodenrichtwert in der 1a-Lage sank von 865 €/m² auf 800 € und bei der 1b-Lage von 700 €/m² auf 650 €/m². Ebenfalls um 50 €/m² wurde der Richtwert im Bereich der guten Geschäftslage von bisher 520 €/m² auf 470 €/m² gemindert. Leicht gestiegen sind die Richtwerte in der mittleren Geschäftslage auf 320 €/m² (bisher 305 €/m²) und bei den Wohngrundstücken auf 185 €/m² (bisher 170 €/m²). Die Beurteilung der Geschäftslagen durch den Gutachterausschuss blieb in wesentlichen Teilen unverändert. Eine bessere Beurteilung hat ein Teilbereich der Unteren Nabburger Straße erfahren und eine geringe Rückstufung ist im Bereich der Regierungsstraße vorgenommen worden.

Weiterhin wurden Preiszonen neu definiert bzw. geordnet, sowie die Richtwerte aufgrund von städtebaulichen Entwicklungen der letzten beiden Jahre zum 31.12.2010 aktualisiert. Entsprechend der Immobilienwertverordnung aus dem Jahre 2010 wurden in den Neubaugebieten der vergangenen Jahre die Richtwerte bezogen auf ein Richtwertgrundstück ausgewiesen. Zusätzlich wurden hier u. a. erstmals wertrelevante Geschoßflächenzahlen und Grundflächenzahlen ermittelt. Für die Neubaugebiete „Birkenfeld“ und „Housing Area“ konnten stichtagsbezogen (31.12.2010) noch keine Bodenrichtwerte ermittelt werden, da bis zum 31.12.2010 noch keine tatsächlichen Verkäufe für baureifes Land registriert waren.

Zudem hat der Gutachterausschuss einen neuen Grundstücksmarktbericht erstellt. Mit diesem Markbericht gibt der Gutachterausschuss einen Überblick über das örtliche Marktgeschehen in den Jahren 2009 und 2010. Der Bericht enthält Analysen über das Preisniveau in der kreisfreien Stadt Amberg. Die verschiedenen Teilmärkte (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, usw.) wurden differenziert dargestellt. Die Anzahl der notariellen Urkunden (überwiegend „Verkäufe“) hat sich seit dem Jahr 2008 um mehr als 10 %  erhöht und die Umsätze im Jahr 2010 sind damit auf 58 Millionen um rd. 13 % angestiegen. Letztlich beinhaltet der Marktbericht Aussagen über Verkäufe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken.

Die Bodenrichtwertübersicht und der Marktbericht werden überwiegend von Banken, (Bau-)Sparkassen, Immobilienbüros, Wohnungsbaugesellschaften, Bewertungs-sachverständigen, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien, usw. erworben.

Neben den Bodenrichtwertermittlungen erstellt der Gutachterausschuss auch Verkehrswertgutachten über bebaute oder unbebaute Grundstücke. Antragsberechtigt sind in der Regel die Eigentümer. Die Erstellung der Gutachten ist gebührenpflichtig. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

17. Juni 2011 | Geschäftsstelle Gutachterausschuss