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| „Rechtsanspruch aufs Mitmachen“: Zahlreiche Familien erhalten Unterstützung aus dem Bildungspaket – Etwa die Hälfte der Amberger nehmen das Angebot in Anspruch |
Auch in der Stadt Amberg haben zahlreiche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf diese Unterstützung, die zusätzlich zu den Leistungen für den Lebensunterhalt gewährt wird. Oberbürgermeister Wolfgang Dandorfer, der Leiter des Referates für Jugend, Senioren und Soziales Dr. Harald Knerer-Brütting, der Leiter des Amts für soziale Angelegenheiten Martin Reinhardt sowie die stellvertretende Leiterin des Jobcenters Amberg - Amberg-Sulzbach (AM-AS) Dora Bosser stellten dieses Förderinstrument darum nochmals vor – zum Einen, um auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen, zum Anderen aber auch, um Bilanz zu ziehen und einen Überblick zu geben, wie viele Personen vor Ort damit bis dato unterstützt werden konnten. Leistungsberechtigt sind junge Menschen, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag der Kindergeldkasse oder Wohngeld ausbezahlt bekommen oder aber Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Dabei ist das Jobcenter für die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zuständig, Ansprechpartner für alle weiteren Gruppen ist die Wohngeldstelle der Stadt Amberg. Letztere hat errechnet, dass insgesamt rund 1370 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch hätten, bei der Stadt Mittel aus diesem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen. 740 von ihnen, also etwa 54 Prozent, nehmen diese Chance derzeit tatsächlich wahr. Etwas geringer fällt dieser Prozentsatz beim Jobcenter AM-AS aus: Von den insgesamt rund 900 antragsberechtigten Personen im Amberger Stadtgebiet haben bis jetzt zirka 400 Anträge auf Leistung gestellt, was einem Anteil von etwa 44 Prozent entspricht. Dennoch liegt man aber auch damit noch deutlich über den Werten, die das Arbeitsministerium Anfang September für ganz Deutschland bekanntgegeben hat. Demnach rechnet man bundesweit mit lediglich rund 25 bis 30 Prozent der insgesamt 2,5 Millionen Berechtigten, die bislang einen Antrag gestellt haben. Damit das Angebot in der Stadt Amberg besser angenommen wird, haben die beiden zuständigen Stellen jedoch auch aktiv Vorarbeit geleistet. So hat das städtische Amt für soziale Angelegenheiten bereits im Juni mehr als 400 Wohngeldhaushalte angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sie die Leistungen zum persönlichen Schulbedarf zu Schuljahresbeginn in Anspruch nehmen können. Das Jobcenter AM-AS hat im selben Monat sämtliche Anspruchsberechtigte mit einem Infobrief nochmals auf das Bildungspaket und die damit verbundenen Angebote aufmerksam gemacht. Bei beiden Stellen ist diese Offensive mit einem Anstieg der Antragstellungen einhergegangen. Im August war es vor allem der genannte Beitrag zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, dem sich die beiden Leistungsabteilungen anlässlich des Schulbeginns zu widmen hatten. Kinder und Jugendliche, die eine Schule besuchen, werden dafür pro Jahr mit 100 Euro unterstützt. Jeweils zum 1. August werden 70 Euro an die Eltern überwiesen, am 1. Februar erfolgt die Restzahlung in Höhe von 30 Euro. Von der Wohngeldstelle der Stadt Amberg wurde der erste Teilbetrag im August an rund 600 Familien ausbezahlt, vom Jobcenter erhielten knapp 350 Kinder und Jugendliche diese Leistung. Nr. 188.1/2011 | 20. September 2011 | 47 Zeilen à ca. 90 Anschläge | su |
| Ob Fußballspielen im Verein, das Mittagessen in der Schule oder der Klassenausflug: Das Bildungspaket bietet ein breites Unterstützungsspektrum an |
Amberg. Der persönliche Schulbedarf, für den jährlich 100 Euro in zwei Raten ausbezahlt werden und dessen erster Teilbetrag in Höhe von 70 Euro im August 2011 an insgesamt rund 950 in der Stadt Amberg lebende Kinder und Jugendliche gegangen ist, ist nur ein Beispiel für die Leistungen aus dem Bildungspaket. Um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen das ganze Jahr über die Möglichkeit zum Mitmachen zu geben, werden eine ganze Reihe an Angeboten und Unternehmungen unterstützt. So gehören unter anderem das warme Mittagessen in Kindertagesstätte, Hort oder Schule zum Leistungsumfang dieser Maßnahme, die zusätzlich zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt wird. Kita- und Hortkinder sowie Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 25 Jahren können diesen Zuschuss erhalten, der Eigenanteil der Eltern – der als Ausgleich für die Haushaltsersparnis erhoben wird – liegt bei einem Euro pro Tag. Zum Mitmachen bei Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro zur Verfügung gestellt. Ob Musikschule oder Sportverein, der Besuch von Volkshochschulkursen, Babyschwimmen, die Teilnahme an Veranstaltungen des Ferienprogramms oder die Pfadfinderfreizeit – alle diese Veranstaltungen können über das Bildungspaket mit dem genannten Betrag bezuschusst werden. Auch von der Schule oder Kindertagesstätte organisierte Ausflüge sowie Klassenfahrten werden über das Bildungspaket finanziert. Alle, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, können auch dafür einen Antrag bei der zuständigen Einrichtung stellen. Und sollte es zu Schulproblemen kommen, dann werden auch die Nachhilfekosten übernommen, wenn die zuständige Lehrkraft den Bedarf bestätigt. Nicht zuletzt können Schülerinnen und Schüler, die beim Besuch der nächstgelegenen weiterführenden Schule auf Bus oder Bahn angewiesen sind, auch dafür einen Zuschuss erhalten, sofern die Beförderungskosten von niemand Anderem übernommen werden und der Betrag aus dem Regelbedarf nicht bestritten werden kann. Im Wesentlichen betrifft dies Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe. Kann die Monatskarte auch privat genutzt werden, so ist von den Eltern je nach Alter ein Eigenanteil zu tragen. Die meisten dieser Leistungen erfolgen nach dem Sachleistungsprinzip, das bedeutet, die Beiträge werden direkt an die Leistungserbringer – also Verein, Schule oder Nachhilfeinstitution – überwiesen. Die Geldleistungen für den persönlichen Schulbedarf und für die Schülerbeförderung gehen hingegen direkt an die Eltern. Nr. 188.2/2011 | 20. September 2011 | 31 Zeilen à ca. 90 Anschläge | su |