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Feiertagsgesetz unbedingt beachten – „Stille Tage“ stehen bevor – Unterhaltungsveranstaltungen müssen ernsten Charakter wahren

Amberg. Angesichts des bevorstehenden Osterfests macht das Amt für Ordnung und Umwelt Stadt Amberg darauf aufmerksam, dass das geltende Feiertagsgesetz zu beachten ist und die hier getroffenen Regelungen unbedingt eingehalten werden müssen. Diesen Vorgaben zufolge sind an so genannten „stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn sie den ernsten Charakter dieser Tage wahren.

Auch der Gründonnerstag, der Karfreitag und der Karsamstag gehören zu den stillen Tagen, an denen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen sollen. Aus diesem Grund herrscht an jenen Tagen von jeweils 0 bis 24 Uhr Tanzverbot. Am Karfreitag ist zudem in Räumen mit Schankbetrieb bzw. in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, jede Art von Musikdarbietung ausnahmslos verboten.

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob die Musik live zu hören ist oder über Musikgeräte abgespielt wird. Dem ernsten Charakter dieses stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend beginnen, müssen daher mit Beginn des Tages um 0 Uhr eingestellt werden.

Nr. 77/2012 | 30. März 2012 | 15 Zeilen à ca. 90 Anschläge | su