Downloads & Online-Formulare

Leistungen der Stadt Amberg können bequem online beantragt werden. Hierzu finden Sie auf dieser Seite zahlreiche Online-Verfahren (elektronische Abwicklung eines Verwaltungsverfahren). Online-Verfahren können den Behördengang zu ersetzen.

Diese und weitere Online-Verfahren finden Sie auch auf der Seite der Stadt Amberg im BayernPortal. Das BayernPortal als zentrale Informationsplattform der öffentlichen Verwaltung bietet bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen. Das BayernPortal ermöglicht ebenfalls mobilen Zugang über die BayernApp.

Bevor Online-Dienste zu einer Leistung in Anspruch genommen werden, ist zunächst zwingend die Authentifizierung über die persönliche BayernID notwendig. Die BayernID ersetzt bei Online-Verfahren die Schriftform. Je nach gewünschter Leistung variieren die Stufen des Vertrauensniveau (Basisregistrierung bis zur Registrierung mit elektronischer ID). Mit der BayernID können Sie auch Nachrichten über Anträge in Ihrem persönlichen BayernID-Postfache empfangen.

Hierzu geht es zu Ihrer persönlichen BayernID.

Nutzen Sie dieses Angebot und beantragen Leistungen der Stadt Amberg online.

Dennoch werden auf dieser Seite Dokumente und Formular zum klassischen Download angeboten. Bitte beachten Sie, dass diese Formulare weiterhin Papierform bei der Stadt Amberg abgegeben werden müssen.

Formulare: Downloads & Web-Formulare


Die nachfolgenden Formulare sind ausgefüllt entweder per E-Mail an ordnungsamt(at)amberg.de oder per Post an Amt für Ordnung und Umwelt, Gewerbeamt, Marktplatz 11, 92224 Amberg zu senden. Außer bei Gewerbeanzeigen über das Bayern-Portal mit Bayern-ID.

ZU EINER PERSÖNLICHEN VORSPRACHE IST EINE VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG UNVERZICHTBAR! (Tel. 09621/10-1528 oder 10-1292).


Gewerbeanmeldung


Gewerbeabmeldung


Gewerbeummeldung
bei Wegzug von Amberg ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich!


Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes / Schankerlaubnis
Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung
Antrag Sperrzeitverkürzung
Übermittlungssperre von Gewerbedaten
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sprengstoffrecht
Negativzeugnis Kampfhund

Mit dem sicheren Kontaktformular steht den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Kontakt über Telefon und E-Mail eine sichere und - im Falle der Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises / elektronischem Aufenthaltstitels oder entsprechenden Softwarezertifikat - sogar schriftformersetzende Möglichkeit bereit, um mit der Stadt Amberg in Kontakt zu treten. Das Kontaktformular kann auch über das BayernPortal aufgerufen werden. Über das sichere Kontaktformular können Sie Nachrichten, Anfragen, formlose Anträge, ausgefüllte PDF-Formulare und sonstige Dokumente verschlüsselt an Behörden übermitteln, Bitte nutzen Sie bei der Beantragung von Leistungen vorrangig die hierzu bereitgestellten Online-Dienste im BayernPortal oder unserer Homepage

Monats-/Jahresparkerlaubnis

Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag auf Monats-/Jahresparkerlaubnis ist in der Verkehrsbehörde abzugeben. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.


Bewohnerparkausweis

Bürgerinnen und Bürger, die mit Erstwohnsitz in der Amberger Altstadt gemeldet sind können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro. Kontakt bei Rückfragen: Straßenverkehrsamt, Tel. 09621/10-1302, E-Mail verkehrsbehoerde(at)amberg.de

Die nachfolgenden Formulare sind für ehemalige städtische Bedienstete:

Sozialhilfe/Grundsicherung

Bestattungskosten

Wohngeld

BAfög/Aufstiegs-BAfög

Bildung und Teilhabe

Rundfunkgebührenbefreiung

Betreuungsstelle

Schwerbehindertenstelle

Familienpass

Seniorenstelle

Merkblätter

Dreharbeiten in städtischen Liegenschaften

Wenn Sie Szenen Ihres Spiel- oder Dokumentarfilms in Gebäuden oder anderen Liegenschaften der Stadt Amberg drehen wollen, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Zentrale Dienste, Marktplatz 11, 92224 Amberg, E-Mail stadt(at)amberg.de, Telefon 09621 10-1829. Sie stellt den Kontakt her zur jeweils hausverwaltenden Dienststelle.

 

Dreharbeiten im öffentlichen Raum

Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Diese „Panoramafreiheit“ ist im Urhebergesetz verankert. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.

Genehmigungsfrei sind Aufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Bei Auswirkungen auf den Straßenraum, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Die Drehgenehmigung ist bei der Stadt Amberg, Stabsstelle Zentrale Dienste, Marktplatz 11, 92224 Amberg, E-Mail stadt(at)amberg.de, Telefon 09621 10-1829 zu beantragen.

 

Aufnahmen mit Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen)

In der gültigen Fassung vom 04.12.2009 sind die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger) zu folgenden Arbeiten verpflichtet:

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege

Die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten sind verpflichtet, auf eigene Kosten die nachfolgend beschriebene Fläche zu reinigen:

Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straße bzw. des Gehweges, der im Bereich der gemeinsamen Grenze mit dem Straßengrundstück und der Mittellinie der Straße sowie den gedachten senkrechten Linien, von der Grundstücksgrenzen bis zur Straßenmitte, liegt. Bei Eckgrundstücken erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil der öffentlichen Straße einschl. des in einer Straßenkreuzung liegenden Teiles, jeweils bis zu Straßenmittellinie.

Zur Erfüllung der Reinigungspflicht ist die vorstehend beschriebene Reinigungsfläche monatlich einmal, möglichst zum Monatsende, zu kehren und von Gras und Unkraut zu befreien.

Bei Laubfall ist zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen das Laub im jeweils erforderlichen Umfang zu entfernen.

In den öffentlichen Verkehrsraum (Lichtraumprofil) überhängende Sträucher und Äste sind auf die Grundstückgrenze zurück zuschneiden.

Zur Aufrechterhaltung der Funktion der Straßenbeleuchtung ist der Leuchtenbereich von Laubwerk und Ästen freizuhalten.

In der gültigen Fassung vom 04.12.2009 sind die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger) zu folgenden Arbeiten verpflichtet:

Räumen und Streuen der Gehbahnen im Winter

Die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten sind verpflichtet, auf eigene Kosten die vor ihren Grundstücken liegenden Gehbahnen im Winter zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr, von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen (z.B. Streusalz) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. In Ermangelung einer bestimmten befestigten und abgegrenzten Gehbahn sind die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rand der öffentlichen Straße bzw. dort, wo der Fußgängerverkehr tatsächlich stattfindet, in einer Breite von 1,00 m, gemessen von der Grundstücksgrenze aus, zu streuen und zu räumen.

Öffentliche Grünstreifen, Straßengräben, Böschungen und Stützmauern heben die Anliegerschaft nicht auf.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Stadt Amberg stellt für die Ablagerung einen gekennzeichneten Teilabschnitt des Parkplatzes am Hockermühlbad zur Verfügung.

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Zur Durchführung des Winterdienstes gibt die Stadt Amberg an nicht gewerbliche Einzelhaushalte kostenlos Streumaterial in kleinen Mengen ab.
Das Streumaterial kann am Wendehammer der Heinrich-Hertz-Straße abgeholt werden. 

Merkblatt für die Straßenreinigung und den Winterdienst

Amtsblatt

Veröffentlichungen im aktuellen Amtsblatt

Nachruf

  • Markus Engelhardt

Bekanntmachungen

  • Haushaltssatzung der Stadt Amberg für das Haushaltsjahr 2024
  • Haushaltssatzung 2024 der vom Stadtrat Amberg verwalteten DEPRAG Otto-Karl-Schulz-Stiftung
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Amberg über die Beförderungsentgelte und –bedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung)

Ausschreibungen

  • Sanierung Biologie-Erneuerung BHKW-Gasmotoren
  • Sanierung Schlammstapel-Faulbehälter – Betoninstandsetzung FB 1

Download


Das Amtsblatt kann zusätzlich per E-Mail (30 Euro pro Jahr, Einzelausgabe 1,25 Euro) oder im Papierdruck (60 Euro pro Jahr, Einzelausgabe 2,50 Euro) abonniert werden. Kontakt: Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, E-Mail presse(at)amberg.de.

Ältere Ausgaben der vergangenen Jahre können bei der Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, per E-Mail an presse(at)amberg.de angefordert werden.