365-Euro-Ticket für Jedermann

Bei der Vertragsunterzeichnung für das 365-Euro-Ticket (v.l.n.r.): Oberbürgermeister Michael Cerny und die Busunternehmer Peter und Stefan Bruckner, Helmuth Pfeffer von RBO sowie André Linzer.

Mit nur einem Euro pro Tag kann man ab sofort mit dem Bus durch einen Großteil des Amberger Stadtgebiets fahren. Grundlage dafür ist das neue Umweltticket der Stadt Amberg, das in den Varianten „Jedermann“ sowie „Schüler und Auszubildende" erhältlich ist. Den entsprechenden Vertrag haben Oberbürgermeister Michael Cerny und die Busunternehmer der Verkehrsgemeinschaft Amberg-Sulzbach (VAS) im Beisein von Rechtsreferent Dr. Bernhard Mitko und Hans-Jürgen Haas, Geschäftsleiter des Zweckverbands Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) jetzt unterzeichnet.

Das Ticket gilt nur für Fahrgäste, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in der Stadt Amberg haben, und ist ausschließlich im Stadtgebiet der Stadt Amberg gültig. Bewohner der außerhalb dieser Wabe liegenden Stadtteile Atzlricht, Fuchsstein, Karmensölden, Kemnathermühle, Lengenloh und Schäflohe kommen leider – noch – nicht in den Genuss, müssen sich aber voraussichtlich nur noch ein wenig gedulden. Denn mit dem geplanten Vollbeitritt zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) soll im gesamten Stadtbereich nur noch ein einheitlicher Tarif gelten.

Bis dahin bleibt diese Möglichkeit auf die Bewohnerinnen und Bewohner der TON-Wabe 299 begrenzt, so lange der Tarif Oberpfalz Nord (TON) noch die Basis dafür bildet. Das Umweltticket der Stadt Amberg gilt ab dem Monatsersten des Ausstellungsmonats für zwölf Monate und verlängert sich nicht automatisch, sondern muss bis zum 10. des Vormonats beantragt werden. Anträge gibt es im Kundenbüro der VAS am Kaiser-Ludwig- Ring 5 und kann im Internet unter vas-bus.de/tickets heruntergeladen werden. Der Gesamtpreis in Höhe von 365 Euro pro Jahr wird per Lastschrift in zwölf Monatsbeträgen eingezogen.

Die Inhaber des Umwelttickets sind berechtigt, jeweils an den Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen einen Erwachsenen (ab 15 Jahren) und bis zu vier Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitzunehmen. Es ist jedoch nicht übertragbar und muss daher auch ein Passbild des Inhabers enthalten. Schüler und Auszubildende müssen bei der Beantragung zudem eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebs vorlegen.