Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt

Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass ab Samstag, 12. Dezember, um 0 Uhr in der gesamten Altstadt einschließlich des Stadtgrabens, des Bereichs beim ACC und um den Bahnhof sowie in sämtlichen Grün- und Sportanlagen ein allgemeines Konsumverbot von Alkohol gilt. Das bedeutet, dass jeglicher Alkoholverzehr – vorerst bis einschließlich 5. Januar – in diesen Bereichen ganztägig untersagt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Grundlage für die Allgemeinverfügung der Stadt Amberg, die am Freitag, 11. Dezember, öffentlich bekanntgemacht wurde, bildet die aktuelle Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 9. Dezember in Kraft getreten ist. Hier heißt es, dass die konkreten Örtlichkeiten, in denen das Alkoholkonsumverbot gelten soll, von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, in diesem Fall von der Stadt Amberg, festzulegen sind. Ziel dieser Maßnahme ist es zu verhindern, dass unter dem Einfluss von Alkohol die geltenden Infektionsschutzregeln missachtet werden.

Dabei besteht nicht nur die Gefahr, dass die Bereitschaft sinkt, sich an Schutzmaßnahmen zu halten wie den vorgegebenen Abstand einzuhalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Auch werden aufgrund der Schließung der Gastronomie und dem Ausschank von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen vermehrt öffentliche Plätze als Treffpunkte genutzt. Dies haben sowohl die Polizei als auch der Kommunale Ordnungsdienst in der Vergangenheit sowohl im gesamten Innenstadtbereich von Amberg, aber auch im Stadtgraben sowie in weiteren Grünanlagen und Sportstätten immer wieder festgestellt.

Aus diesem Grund hat die Stadt Amberg beschlossen, diese sowie weitere Bereiche, die vermehrt für die Treffen in Anspruch genommen wurden, in das Alkoholkonsumverbot mit einzubeziehen. Im Zuge dessen wurden unter anderem das gesamte Areal um das Amberger Congress Centrum, um den Bahnhof sowie sämtliche in Stadtgebiet befindliche Grün- und Sportanlagen in den Geltungsbereich aufgenommen.

In diesem Zusammenhang macht die Stadt Amberg gleichzeitig darauf aufmerksam, dass bis dato für die Altstadt keine weitergehende Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen erlassen worden ist. Eine Ausnahme bilden lediglich der Wochen- und der Bauernmarkt auf dem Amberger Marktplatz, wo während der Märkte am Mittwoch, Freitag und Samstag jeweils von 7 bis 13 Uhr beim Einkaufen und Anstehen Masken getragen werden müssen. Zudem gilt selbstverständlich auch die allgemeine Regelung, dass auf den Parkplätzen der Einkaufsmärkte Maskenpflicht besteht.