Arbeitskräfte aus dem Ausland

Um ausländischen Fachkräften und ihren Familien das Ankommen in Amberg zu erleichtern und ihnen eine erste Orientierung zu geben, hat die Stadt Amberg ein Welcome Center eingerichtet. Bereits aus dem Ausland können sich Interessierte mit ihren Fragen an die Stelle wenden, um unter der Adresse Welcome@Amberg.de Informationen und Hinweise zu weiterführenden Angeboten und Beratungsmöglichkeiten zu erhalten. Aber auch die Arbeitgeber sollen mit dem Angebot des Welcome Centers angesprochen und informiert werden.

Sie macht die Koordinatorin für kommunale Integrationspolitik Andrea Schröther darauf aufmerksam, dass mit den Regelungen zur Freizügigkeit innerhalb der EU und dem im März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für qualifizierte Kräfte aus Drittstaaten neue Möglichkeiten geschaffen wurden, ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den bestehenden und zukünftigen Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland zu decken.

Trotzdem sei es nicht immer leicht, diesen Schritt zu unternehmen. Schließlich gelte es, sich dazu im „Dschungel der Zuständigkeiten“ zurechtzufinden. Erste Anlaufstelle sei in aller Regel der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit vor Ort. Hier verfügt man über eine Datenbank mit gemeldeten Interessenten, auf die auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit  (BA) Zugriff hat. Gegen Bezahlung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zudem international tätige Vermittlungsagenturen einschalten.

Um eine Fachkraft aus einem Drittstaat einzustellen, kann das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot und dem Arbeitgeber eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Zuständig ist in diesem Fall die Ausländerbehörde vor Ort. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich für das beschleunigte Fachkräfteverfahren an die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) bei der Regierung in Mittelfranken zu wenden.

Sowohl die örtliche Ausländerbehörde als auch die ZSEF beraten den Arbeitgeber zum Verfahren, leiten, wenn nötig, das Anerkennungsverfahren ein und holen bei Bedarf die erforderliche Zustimmung bei der BA ein. Für dieses Verfahren wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 411 Euro fällig. An der ZSEF ist auch die für Bayern zuständige Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) angesiedelt. Sie unterstützt und berät seit dem 1. März 2021 kostenlos bayerische Unternehmen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Klein- und mittelständische Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, sich an das IQ-Netzwerk in Ansbach wenden. Auch dort erhalten sie bedarfsgerechte Begleitung im gesamten Umsetzungsprozess. „Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte die Frage einer Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen am besten bereits vor dem Einleiten des beschleunigten Verfahrens geklärt werden“, rät Andrea Schröther den Arbeitgebern.

(su)