Die Abfallberatung der Stadt Amberg macht jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, dass es aufgrund der derzeitigen Zugangsbeschränkung auf maximal fünf Personen gleichzeitig zu Wartezeiten und im ungünstigsten Fall sogar zu Abweisungen wegen Schließung kommen kann. Wie lange diese Situation noch anhalten wird, ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Die Abfallberatung empfiehlt, nicht schon lange vor den jeweiligen Öffnungszeiten einen Wertstoffhof anzusteuern. Erfahrungsgemäß ist dann die Wartesituation am ungünstigsten.
Ein weiterer Hinweis der Abfallberatung richtet sich vor allem an Fahrzeuge, die mit stadtfremden Kennzeichen Wertstoffe anliefern. Da es für die Nutzung der städtischen Wertstoffhöfe Voraussetzung ist, dass es sich bei den abzugebenden Materialien um in der Stadt Amberg angefallene Abfälle handelt, ist es für eine Annahme dieser Anlieferungen erforderlich, die ordnungsgemäße Abfallherkunft nachzuweisen.
Dies kann beispielsweise durch die Vorlage der Kopie eines Amberger Müllgebührenbescheids oder einer Gewerbeanmeldung geschehen. Auch werden der Personalausweis des Grundstücksbesitzers oder eine Bestätigung über einen Zweitwohnsitz in Amberg akzeptiert. Die Wertstoffhofbetreuer sind angewiesen, dies zu überprüfen und fremde Abfälle abzuweisen. Wenn zu den geeigneten Nachweisen Fragen bestehen, gibt die Abfallberatung unter Telefon 09621/101248 gerne Auskunft.