Bewerbung als Jugendschöffe bis 2.3.

Alle fünf Jahre werden auch die Jugendschöffen neu bestimmt. Deshalb sucht das Jugendamt derzeit wieder Freiwillige, die sich in die Bewerberliste aufnehmen lassen, um im Zeitraum 2024 bis 2028 dieses verantwortungsvolle Amt auszuüben. Bis zum 2. März haben Bürgerinnen und Bürger noch die Möglichkeit, sich für dieses Ehrenamt des Laienrichters bei Strafverfahren an Amts- und Landgerichten zu melden. Das Jugendamt erstellt die Vorschlagsliste, die im Jugendhilfeausschuss der Stadt Amberg beschlossen und dann an das Amtsgericht weitergeleitet wird.

Interessenten, die sich vorstellen können, als Jugendschöffe zu agieren, sollten sich bis spätestens 2. März beim Jugendamt, Spitalgraben 3 (2. Obergeschoss, Zimmer 221) bewerben. Informationen zur Schöffenwahl 2023 sowie zu den Voraussetzungen finden sich im Internetauftritt der Stadt Amberg auf der Seite www.amberg.de/schoeffenwahl ebenso wie das dazugehörige Bewerbungsformular. Als Jugendschöffen bewerben können sich Frauen und Männer, die in der Stadt Amberg wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie sollten über soziale Kompetenz verfügen und somit das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Dazu werden von den Bewerberinnen und Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Juristische Kenntnisse sind ausdrücklich nicht erforderlich. Die Lebenserfahrung eines Jugendschöffen kann sich aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei Fragen zum Jugendschöffendienst steht das Stadtjugendamt unter Telefon 09621/10-1856 gerne zur Verfügung.

(su)