Zur Eintragung für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Eine Eintragung per Brief ist nicht möglich. Allerdings können Stimmberechtigte beim Einwohneramt bis 27. Oktober 2021 einen sogenannten Eintragungsschein erhalten, mit dem man sich in einem beliebigen Eintragungsraum in Bayern eintragen kann.
Der Eintragungsschein kann persönlich oder schriftlich beim Einwohneramt beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Benachrichtigungsbriefe wie bei allgemeinen Wahlen werden nicht versandt.
(su)