Eintragungsmöglichkeit für Volksbegehren

Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass in der Zeit vom 14. bis 27. Oktober 2021 beim Einwohneramt ein Eintrag zur Unterstützung des zugelassenen Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags möglich ist. Neben den regulären Öffnungszeiten werden auch Sonderöffnungszeiten angeboten, und zwar am Donnerstag, 14. Oktober, von 17 bis 20 Uhr sowie am Samstag, 16. Oktober von 9 bis 12 Uhr.

Zur Eintragung für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Eine Eintragung per Brief ist nicht möglich. Allerdings können Stimmberechtigte beim Einwohneramt bis 27. Oktober 2021 einen sogenannten Eintragungsschein erhalten, mit dem man sich in einem beliebigen Eintragungsraum in Bayern eintragen kann.

Der Eintragungsschein kann persönlich oder schriftlich beim Einwohneramt beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Benachrichtigungsbriefe wie bei allgemeinen Wahlen werden nicht versandt.

(su)