Hinweise zum „Vatertag“ in Coronazeiten

Der Feiertag Christi Himmelfahrt und traumhafte Wetteraussichten: In den vergangenen Jahren waren diese Voraussetzungen nicht nur für „echte“ Väter der willkommene Anlass, loszuziehen und den Tag – zumeist in reiner Männerrunde – zu genießen. „Der Vatertag im Zeichen der Coronakrise erfordert aber auch hier ein Umdenken. Wir wollen niemandem die Freude auf den Vatertag vermiesen, aber den Vatertagsauflug mit Freunden, Bollerwagen und Bierfass kann und darf es in diesem Jahr nicht geben“, macht Oberbürgermeister Michael Cerny im Vorfeld des Vatertags deutlich.

Nach den Regeln der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen komplett untersagt. Umso mehr bietet sich der Besuch in einem der Amberger Biergärten an, aber auch hier sind Auflagen zu beachten. Gemeinsam mit dem Leiter der Amberger Polizeiinspektion Thomas Lachner, dessen Stellvertreter Günter Grießhammer und dem städtischen Referatsleiter Dr. Bernhard Mitko hieß der Amberger Oberbürgermeister die Amberger Gastwirte im Rathaus willkommen, um mit ihnen das gemeinsame Vorgehen zu besprechen.

Dabei wiesen sie die Wirte darauf hin, dass neben den Regeln der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 auch das vom 14. Mai 2020 datierende Hygienekonzept für die Gastronomie eingehalten werden muss. Nicht zulässig und damit auch am Vatertag nicht erlaubt ist es demnach, wenn Personen, die mehr als zwei Haushalten angehören, gemeinsam an einem Tisch im Café oder Biergarten sitzen. Außerdem ist sowohl vor als auch innerhalb der gastronomisch genutzten Bereiche der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Auf den Verkehrswegen sind auch in der Außengastronomie Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Hinzu kommt, dass in der Stadt Amberg laut Satzung der Alkoholgenuss außerhalb der Freischankflächen nicht gestattet ist. Das aber bedeutet, dass „der klassische Vatertagsausflug in diesem Jahr strikt verboten ist“, wie PI-Leiter Thomas Lachner betonte. Deshalb wiesen er und OB Michael Cerny die anwesenden Wirte nochmals explizit darauf hin, dass alkoholisierten Gruppen keinesfalls der Zutritt gewährt werden dürfe.

Dabei sollten die Wirte auf ihr Hausrecht pochen, wenn es Probleme mit unbelehrbaren Feiernden gibt. Damit sei gleichzeitig auch die Pflicht verbunden, auf die Einhaltung der Regeln zu dringen und die Anwesenden auf die Folgen ihres Tuns hinzuweisen. Hierbei gehe es einzig und allein darum, das „zarte Pflänzchen“ der Wiedereröffnung der Gastronomie nicht kaputt zu machen und eine erneute Schließung zu riskieren. „Unser Ziel ist es, dass die Lockerung der Pandemiemaßnahmen dauerhaft funktioniert. Das wird uns aber nur gelingen, wenn sich die Menschen vernünftig verhalten und die Vorgaben beachten“, betonte Referatsleiter Dr. Mitko.

Dazu gehört auch, dass die Wirtschaften nach aktueller Rechtslage pünktlich um 20 Uhr ihre Freischankflächen schließen müssen. „Alle, die friedlich feiern und sich an diese Vorgaben halten, sind uns freilich herzlich willkommen“, fasst Oberbürgermeister Michael Cerny nochmals das Ergebnis dieser Besprechung zusammen. Er schlägt allen Vätern darum vor, aus ihrem Ehrentag heuer einen „Familientag“ zu machen und diesen in fröhlichem Miteinander mit Kind und Kegel zu verbringen.

(su)