Hinweise zu Briefwahlunterlagen

Derzeit kommt es beim Wahlamt der Stadt Amberg zu vielen Nachfragen zu vermeintlich fehlenden Wahlunterlagen oder abweichenden Wählerverzeichnisnummern bei der Bundestagswahl und den Bürgerentscheiden.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass es wegen der großen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen für beide Abstimmungen durchaus ein paar Tage dauern kann, bis die Briefwahlunterlagen zugestellt werden können. Im Durchschnitt verlassen täglich rund 1.200 Sendungen das Wahlamt. Dabei kann es auch sein, dass beispielsweise Ehepartner, obwohl sie ihre Briefwahlanträge zeitgleich gestellt haben, an unterschiedlichen Tagen ihre Unterlagen erhalten. Es wird darum gebeten, Geduld walten zu lassen und von voreiligen Nachfragen abzusehen.

Abweichende Nummern im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl und im Abstimmungsverzeichnis für die Bürgerentscheide deuten nicht auf einen aufzuklärenden Fehler hin, sondern sind durchaus üblich. Hintergrund ist, dass sich die gesetzlichen Grundlagen für die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl und der Stimmberechtigung für die Bürgerentscheide unterscheiden.

Während bei der Bundestagswahl ausschließlich rund 33.000 Deutsche wahlberechtigt sind, dürfen bei den Bürgerentscheiden zusätzlich Unionsbürger ihr Votum abgeben. Nachdem die Wählerverzeichnisse für beide Wahlereignisse streng zu trennen sind und jeweils isoliert fortlaufend nummeriert werden müssen, ist eine abweichende Verzeichnisnummer kein Hinweis auf einen Fehler bei den Wahlunterlagen. Die Meldung einer derartigen Abweichung ist nicht notwendig.

(grt)