Infos zur Erdbebenopfer-Hilfe

Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2023 angekündigt, dass Erdbebenopfer aus der Türkei und Syrien bei engen Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades in Deutschland für längstens 3 Monate unterkommen können, wenn die Visa-Voraussetzungen erfüllt werden.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen türkische und syrische Staatsangehörige weiterhin ein gültiges Visum. Die Anträge müssen bei den Visastellen des Auswärtigen Amtes direkt in der Türkei bzw. für Syrien in der Türkei, Jordanien oder im Libanon gestellt werden. Die Visastellen werden derzeit personell verstärkt und demnächst durch einen externen Dienstleister unterstützt. Bitte sehen Sie von Anfragen in der Angelegenheit bei den Ausländerbehörde ab! Die Zuständigkeit liegt beim Auswärtigen Amt.

Das Wichtigste:

  • nur für individuell vom Erdbeben betroffene Menschen, die bei Familienangehörigen ersten oder zweiten Grad mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einem dauerhaftem Aufenthaltsrecht Zuflucht suchen wollen
  • für max. 3 Monate
  • das aufnehmende Familienmitglied muss sich verpflichten, für den Lebensunterhalt und die spätere Ausreise aufzukommen und die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit hierzu nachweisen
  • gültiger Reisepass muss vorgelegt werden können

Verfahrensweise (Stand 13.02.2023):

Türkei:

Der externe Dienstleister iData wird ab Montag (13. Februar) Termine für die Visa-Beantragung in den landesweiten Niederlassungen der Visa-Annahmezentren vergeben. Voraussetzung für die Beantragung ist die Vorlage vollständiger Unterlagen und eines türkischen Reisepasses. Die Antragstellenden sind aufgefordert, im Visumsverfahren ihren bisherigen Wohnsitz im Erdbebengebiet nachzuweisen und nachvollziehbar geltend zu machen, dass sie vom Erdbeben individuell besonders betroffen sind.Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen für die Visumbeantragung für besonders vom Erdbeben betroffene Personen in der Türkei werden in Kürze auf der Webseite der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes in der Türkei veröffentlicht.

Syrien:

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294