Inklusionsvereinbarung unterzeichnet

Vertreter der Stadt Amberg unterzeichnen die Inklusionsvereinbarung (von links): Marc Stahl, Oberbürgermeister Michael Cerny, Tobias Berz, Martin Kroher, Christian Braun. Foto © Susanne Schwab, Stadt Amberg

Menschen mit Behinderung zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten ist nicht nur laut Grundgesetz und Bayerischer Verfassung eine wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe. Aus diesem Grund haben jetzt Oberbürgermeister Michael Cerny, die Vertrauensperson für die Schwerbehinderten bei der Stadt Amberg Martin Kroher, Inklusionsbeauftragter Tobias Berz sowie Christian Braun und Marc Stahl, der Personalratsvorsitzende der Stadt Amberg und der städtischen Wirtschaftsschule, eine Inklusionsvereinbarung unterzeichnet.

Sie bekennen sich damit dazu, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, zu fördern und ihre Arbeitsplätze zu sichern. Ebenso sieht sich die Stadt Amberg als Arbeitgeber in der Pflicht, die schwerbehinderten Beschäftigten bei der Verwirklichung der Teilhabe am Arbeitsleben aktiv zu unterstützen, wobei den besonderen Bedürfnissen behinderter Frauen Rechnung getragen werden soll.

„Die Maßnahmen zur Inklusion für Beschäftigte mit Behinderungen obliegen in erster Linie dem Oberbürgermeister, der Personalverwaltung, den Vorgesetzten sowie allen mit der Bearbeitung von Personal- und Organisationsangelegenheiten befassten Verwaltungsangehörigen. Gleichzeitig wird von allen Kolleginnen und Kollegen erwartet, dass sie den besonderen Belangen der Schwerbehinderten mit Wohlwollen und Verständnis begegnen“, heißt es wörtlich in der Vereinbarung, die in insgesamt vier Sitzungen erarbeitet worden ist. An diesen Treffen haben außerdem das Personalamt, die Gleichstellungsstelle und die Auszubildendenvertretung teilgenommen.

Um die erklärten Ziele zu erreichen, arbeiten die Stadt Amberg als Arbeitgeber, die Personalverwaltung, der lnklusionsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat vertrauensvoll zusammen und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dabei verpflichte man sich, gemeinschaftlich zu praktikablen Lösungen zu gelangen und Kompromisse zugunsten der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu finden.

Vorgesetzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Erklärung aufgefordert, sich auch über den unmittelbaren dienstlichen Bereich hinaus mit Verständnis und Einfühlungsvermögen der Beschäftigten mit Behinderung anzunehmen. Denn: „Die Bereitschaft zur kollegialen Unterstützung muss eine Selbstverständlichkeit sein.“ Dazu gehört aber auch, dass die Dienststellenleitungen zu Anträgen und Vorschlägen der Schwerbehindertenvertretung zeitnah Stellung nehmen.

Dabei, heißt es in der Vereinbarungspräambel, seien „alle ergangenen Bestimmungen zugunsten der Schwerbehinderten großzügig auszulegen und anzuwenden“. Zur Umsetzung dieser Inklusionsvereinbarung wird nun ein Inklusionsteam gebildet. Es besteht aus der Vertrauensperson der Schwerbehinderten, der Gleichstellungsbeauftragten, einem Mitglied des Personalrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Inklusionsbeauftragten und bis zu zwei Vertretern des Arbeitgebers.

(su)