So ist die Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr erlaubt, jedoch nur nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit Negativergebnis erforderlich.
Außerdem dürfen Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis geöffnet werden. Ebenso ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, allerdings mit Ausnahme der Fitnessstudios, sowie Kontaktsport unter freiem Himmel gestattet. Auch in diesem Fall jedoch nur unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen entsprechenden Testnachweis verfügen.
Die jeweils aktuell gültigen Rahmenkonzepte mit den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen können auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter dem Link www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ unter dem Gliederungspunkt „Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte“ heruntergeladen werden.
(su)