Maskenpflicht in der Innenstadt

„Bitte halten Sie Abstand und tragen Sie in den ausgeschilderten Bereichen oder noch besser, wann und wo immer es geht, eine Maske. Das ist noch immer die beste Möglichkeit, sich und andere Menschen vor dem Coronavirus zu schützen.“ Mit diesem Appell richtet sich Oberbürgermeister Michael Cerny an die Bevölkerung. Gemeinsam mit dem Leiter der Amberger Polizeiinspektion Thomas Lachner weist er eindringlich auf die Maskenpflicht hin, die in den stark frequentierten Bereichen der Amberger Altstadt seit letztem Samstag besteht.

„Es sollte im Interesse aller sein, zum Schutz unserer Mitmenschen, aber auch unserer eigenen Person Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten. Dazu ist es notwendig, dass die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ernst genommen und befolgt wird“, betont auch Polizeidirektor Thomas Lachner und macht deutlich, dass die Bereiche, wo die Maskenpflicht gilt, und das Vorgehen bereits mit dem Kommunalen Ordnungsdienst abgestimmt worden sind.

Dieser werde im ersten Schritt, unterstützt durch Fußstreifen der Polizei, kommunikativ auf die noch ungewohnte Situation hinweisen. „Nach einer gewissen Toleranzzeit werden wir im zweiten Schritt Verstöße jedoch auch konsequent verfolgen. Ich kann nur um Verständnis dafür werben, denn die Maskenpflicht dient im Grunde genommen allein unser aller Gesundheit“, so Inspektionsleiter Thomas Lachner.

Die Maskenpflicht musste von der Stadt Amberg aufgrund eines zunehmenden Passantenaufkommens auf der Grundlage der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt werden und gilt seit vergangenem Samstag in der Amberger Fußgängerzone, deren Verlängerungen zum Bahnhof und zum Malteserplatz, außerdem für den zentralen Busbahnhof sowie in einigen angrenzenden Straßen und Plätzen Ambergs.

Leider halten sich aber noch immer nicht alle Bürgerinnen und Bürger an diese Vorgabe, auf die bereits mehrfach in der Presse und in den sozialen Medien aufmerksam gemacht wurde. Seit einigen Tagen wird darum auch auf Hinweisschildern auf diese Maßnahme verwiesen. Auf den zentralen Begegnungsflächen, auf denen die Maskenpflicht besteht, ist gleichzeitig jeglicher Alkoholkonsum verboten. Auch diese Vorgabe ist dringend einzuhalten, wenn man sich vor Corona schützen möchte und davor, für das Vergehen mit einer Geldbuße bestraft zu werden.

(su)