- Die Einrichtungen für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bleiben geschlossen.
- Angebote für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote in Präsenzform, sind untersagt. Ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
- Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform sind vollständig untersagt.
- Fahrschulen dürfen weiterhin offen bleiben.
Da aufgrund der Osterferien kein Schul-Unterricht stattfindet, war für diesen Bereich keine Regelung zu treffen. Am Donnerstag, 1. April 2021, wird die Entwicklung in der Stadt Amberg neu bewertet und im städtischen Amtsblatt veröffentlicht.
Verlängert wurde die Allgemeinverfügung zur Festlegung der öffentlichen Flächen mit Alkoholkonsumverbot und Maskenpflicht. Sie ist in Amberg auf die „Einkaufsmeile“ vom Bahnhof bis zum Malteserplatz sowie die angrenzenden Bereiche und den Busbahnhof begrenzt. Neu hinzu kommt die Marienstraße in dem Bereich zwischen kleinem Kreisverkehr Mariahilfbergweg und Kreuzungsbereich Raigeringer Straße. Die Verfügung gilt vorerst bis zum 18. April 2021.
(grt)