Maskenpflicht in der Marienstraße

Maskenpflicht in der Amberger Altstadt. Foto © Simon Wiesner, Stadt Amberg

bis einschließlich 28.05.2021: Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gilt in der Fußgängerzone, dem Busbahnhof und in der Marienstraße.

Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gilt auch in der Marienstraße in dem Bereich zwischen kleinem Kreisverkehr Mariahilfbergweg und Kreuzungsbereich Raigeringer Straße.

In der Stadt Amberg lag der 7-Tage-Inzidenzwert laut Robert Koch-Institut am Freitag heutigen Freitag, 26. März 2021, bei 165,8 und damit über der entscheidenden Marke von 100 Coronavirus-Infizierten pro 100.000 Einwohner. Somit gelten folgende Regelungen für die kommende Woche von Montag, 29. März 2021, bis einschließlich Sonntag, 4. April 2021:

  • Die Einrichtungen für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bleiben geschlossen.
  • Angebote für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote in Präsenzform, sind untersagt. Ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
  • Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform sind vollständig untersagt.
  • Fahrschulen dürfen weiterhin offen bleiben.

Da aufgrund der Osterferien kein Schul-Unterricht stattfindet, war für diesen Bereich keine Regelung zu treffen. Am Donnerstag, 1. April 2021, wird die Entwicklung in der Stadt Amberg neu bewertet und im städtischen Amtsblatt veröffentlicht.

Verlängert wurde die Allgemeinverfügung zur Festlegung der öffentlichen Flächen mit Alkoholkonsumverbot und Maskenpflicht. Sie ist in Amberg auf die „Einkaufsmeile“ vom Bahnhof bis zum Malteserplatz sowie die angrenzenden Bereiche und den Busbahnhof begrenzt. Neu hinzu kommt die Marienstraße in dem Bereich zwischen kleinem Kreisverkehr Mariahilfbergweg und Kreuzungsbereich Raigeringer Straße. Die Verfügung gilt vorerst bis zum 18. April 2021.

(grt)