Am Karfreitag gilt außerdem für Räume mit Schankbetrieb bzw. in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ausnahmslos ein Musikdarbietungsverbot, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Livemusik handelt oder ob die Musik über Musikgeräte abgespielt wird. Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend begonnen haben, sind daher mit Beginn des stillen Tages um 0 bzw. 2 Uhr zu beenden. Stille Tage um die Osterfeiertage sind der Gründonnerstag (14. April 2022), der Karfreitag (15. April 2022) und der Karsamstag (16. April 2022).