Musik- und Tanzverbot an Ostern

Symbolbild Party. Foto © niekverlaan, pixabay.de

Die Stadt Amberg weist im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. Hierin ist geregelt, dass an sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. An den stillen Tagen sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen. Am Gründonnerstag herrscht Tanzverbot von 2 bis 24 Uhr. Am Karfreitag und am Karsamstag gilt das Tanzverbot von jeweils 0 bis 24 Uhr.

Am Karfreitag gilt außerdem für Räume mit Schankbetrieb bzw. in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ausnahmslos ein Musikdarbietungsverbot, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Livemusik handelt oder ob die Musik über Musikgeräte abgespielt wird. Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend begonnen haben, sind daher mit Beginn des stillen Tages um 0 bzw. 2 Uhr zu beenden. Stille Tage um die Osterfeiertage sind der Gründonnerstag (14. April 2022), der Karfreitag (15. April 2022) und der Karsamstag (16. April 2022).