Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Am Sonntag, 24. Juli 2022, findet der Bürgerentscheid zum Thema Bergwirtschaft statt. Bis 3. Juli erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Amberg dazu einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung. Wer den Brief bis dahin nicht erhalten haben sollte, sich jedoch für stimmberechtigt hält, wird gebeten, sich beim Einwohneramt unter der Telefonnummer 09621/101333 zu melden, um dies prüfen zu lassen.

Wahlberechtigt ist nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt. In der kommenden Woche 4. bis 8. Juli besteht deshalb während der allgemeinen Dienststunden im Wahlamt die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen. Jeder Stimmberechtigte kann dort die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eingetragenen Daten überprüfen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der genannten Zeitspanne schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Amberg Einspruch einlegen. Das Wahlamt bzw. das städtische Einwohneramt befindet sich am Hallplatz 4 im 1. Stock, Zimmer 101. Der Zugang ist barrierefrei.

(su)