Stadt Amberg darf jetzt Geflüchtete registrieren

„Die Vorgehensweisen und auch die rechtlichen Regelungen unterliegen derzeit einem dynamischen Veränderungsprozess. Ziel ist es, das Verfahren den Gegebenheiten anzupassen und zu optimieren, um den vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen möglichst rasch und unbürokratisch helfen zu können.“ Mit dieser Erklärung und der Bitte, für diese mitunter sehr raschen Veränderungen Verständnis aufzubringen, wendet sich die Stadt Amberg an alle Betroffenen und Helferinnen sowie Helfer, die dadurch leider gefordert sind, sich unter Umständen mehrfach auf neue Regelungen und Verfahrensweisen einzustellen.

So auch im aktuellen Fall, der die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge betrifft. Dafür ist nach aktuellen Informationen nun nicht mehr eine Fahrt in das sogenannte ANKER-Zentrum nach Regensburg notwendig. Vielmehr ist inzwischen auch die Stadt Amberg berechtigt, diesen Schritt vor Ort durchzuführen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Geflüchteten auch Leistungen erhalten. Sollten diese Leistungen nicht benötigt werden, können sich Menschen aus der Ukraine auch bis zu 90 Tage lang ohne Registrierung im Besucherstatus in Deutschland aufhalten.

Das ist in aller Regel dann der Fall, wenn die Geflohenen vorübergehend von Bekannten privat aufgenommen werden und auch keine medizinische Versorgung brauchen. Sobald jedoch Leistungen in Anspruch genommen werden sollen oder die betroffenen Personen länger in Deutschland bleiben wollen und eine Unterkunft für die nächste Zeit in Amberg haben, wird die Registrierung bei der Stadt Amberg notwendig. Erster Schritt ist in diesem Fall eine Terminvereinbarung mit der städtischen Ausländerbehörde.

Diese befindet sich im 2. Stock des Amtsgebäudes Hallplatz 4 und ist telefonisch unter der Sammelnummer 09621 10-1334 bzw. per E-Mail unter der Adresse auslaenderamt(at)amberg.de erreichbar. Die Terminvereinbarung ist aufgrund der Coronapandemie und zur Vermeidung von Wartezeiten leider unbedingt erforderlich. Ukraine-Flüchtlinge können aber auf jeden Fall damit rechnen, zeitnah einen Termin zu erhalten und schon bald die Behörde aufsuchen zu können.

Dort angekommen erfolgt ein erster Check, ob die Voraussetzungen für Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen. Außerdem erhalten die Menschen eine vorläufige amtliche Bestätigung ihrer ersten Vorsprache bei der Stadt Amberg, die sie zur Vorlage bei weiteren Behörden wie dem Amt für soziale Angelegenheiten verwenden können. Zusätzlich werden ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Orientierung für die weiteren Schritte geben und ihnen eine Checkliste aushändigen, die Informationen zu Themen wie beispielsweise zur Anmeldung bei der Meldebehörde und zur späteren formalen Registrierung beim ANKER-Zentrum oder der Stadt Amberg enthält.

Für die erste Vorsprache sind zwingend Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden oder andere Identitätsdokumente – vorzugsweise in lateinischer Schrift oder eine amtliche Übersetzung –, der Nachweis des aktuellen Impfstatus oder ein aktueller Testnachweis sowie eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mitzubringen. Weitergehende Informationen wie etwa der Link zu den Testmöglichkeiten und der Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung sind auf der Website der Stadt Amberg unter www.amberg.de abrufbar, die Bestätigung kann direkt unter dem Link https://www.amberg.de/fileadmin/Einwohneramt/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf heruntergeladen werden.

(su)