Tauben füttern verboten

Foto © Stadt Amberg

Das Amt für Ordnung und Umwelt weist darauf hin, dass es nach der Verordnung der Stadt Amberg über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung) verboten ist, Tauben zu füttern.

Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.

(grt)