Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
(grt)
Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
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