Das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg verweist daher auf das Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Hinweisen für die Betreiber derartiger Gebäude. In diesem wird erläutert, was zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene unternommen werden kann. Das Merkblatt ist auf der Internetseite www.amberg.de/corona eingestellt.
Nach der fachlicher Einschätzung des Landesamtes ist sowohl aus hygienischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht die Vortäuschung des laufenden Betriebs klar zu bevorzugen. Die Außerbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation können schwer zu beseitigende Kontaminationen mit potenziellen Krankheitserregern (z.B. Legionellen) und hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.
(grt)