Widerspruchsrecht bei Einwohnerdaten

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner über das Recht verfügen, einer Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Religionsgemeinschaften, das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr oder Adressbuchverlage zu widersprechen. Dieser Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, muss nicht begründet werden und bleibt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet gültig.

Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung wirksam widersprochen hat, braucht diesen Widerspruch daher auch nicht zu erneuern. Denn diese Übermittlungssperre gilt nach wie vor und bleibt dies auch solange, bis sie schriftlich wieder zurückgenommen wird. Das Widerspruchsrecht kann vorzugsweise ohne Anmeldung über das Internet unbürokratisch geltend gemacht werden. Der entsprechende Antrag ist unter www.amberg.de, Online-Services unter dem Reiter „Einwohnermeldeamt“, Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre oder dem Direktlink serviceportal.komuna.net/ambergst/rsp/uebermittlungssperre/start eingestellt.

Alternativ kann der Widerspruch auch schriftlich eingelegt werden. Dafür reicht es aus, ein formloses Schreiben an die Stadt Amberg, Einwohneramt, Hallplatz 4, 92224 Amberg zu senden oder dieses Schreiben – ausschließlich nach Terminvereinbarung – persönlich beim Einwohneramt einzureichen.

(su)