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Informationen zum Rasenmäherlärm
Welche Vorschriften sind beim Betrieb von Rasenmähern zu beachten?
Die Rasenmäherlärm-Verordnung aus dem Jahre 1992 gilt nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch die weitergehenden Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vom 29. August 2002 (BGBI.I S. 3478).
Was ist in den neuen Vorschriften geregelt?
a) Rasenmäher
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht während der angegebenen Zeiten betrieben werden.
b) Heckenscheren
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Tragbare Motorkettensägen: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
c) Rasentrimmer / Rasenkantenschneider
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
d) Vertikutierer
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
e) Schredder / Zerkleinerer (sogenannte Häcksler)
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.
Welche besonderen zusätzlichen Beschränkungen sind im Wohngebiet zu beachten?
Für motorbetriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt darüber hinaus ein Betriebsverbot auch an Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr.
Ausgenommen von diesen zusätzlichen Beschränkungen sind Geräte und Maschinen, die mit bestimmten Umweltzeichen der Europäischen Union gekennzeichnet sind und damit als lärmarm gelten.
Umwelttipp:
Beim Neukauf eines Rasenmähers auf eine lärmarme Ausführung mit Elektroantrieb achten.
Die Mittagsruhe von Kleinkindern und Senioren soll beachtet und nicht unbedingt in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr gemäht werden.