Fälligkeit von Gebühren und Gemeindesteuern

Folgende Gemeindesteuern und Gebühren für das 2. Kalendervierteljahr 2021 (April-Mai-Juni 2021) sind bis spätestens 15. Mai 2021 zur Zahlung fällig:

  • Gewerbesteuervorauszahlung
  • Grundsteuer
  • Abfallbeseitigungsgebühr
  • Straßenreinigungsgebühr