Das bayerische Umweltministerium hat aufgrund der ähnlichen Gegebenheiten wie bei Einkaufsmärkten auch kommunale Wertstoffhöfe angehalten, das Tragen einer FFP2-Maske als weitere Infektionsschutzmaßnahme umzusetzen. Damit soll die Entsorgungssicherheit auch weiterhin gewährleistet werden. Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr ausreichend. Im Hinblick auf die weiterhin kritische Infektionslage und der geltenden Ausgangsbeschränkung sollte der Wertstoffhof derzeit nur für unbedingt notwendige Entsorgungen genutzt werden.
(grt)