Grenzpendler: Amberger Unternehmer können ihre systemrelevanten Beschäftigten bei der Stadt melden

Wegen der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet können nach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums für Grenzpendler nur noch im sehr begrenztem Umfang Ausnahmen von den geltenden Einreisbeschränkungen zugelassen werden. Konkret dürfen nur noch Grenzgänger mit systemrelevanten Tätigkeiten bei Vorliegen einer negativen Corona-Testbescheinigung einreisen. Wer als systemrelevant einzustufen ist, ergibt sich dabei sich dabei aus einer Mitteilung der EU-Kommission vom 30.03.2020. Dabei gilt ein sehr enger Maßstab, weshalb beispielsweise überwiegend Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflege und Betreuung, in der Lebensmittelproduktion oder in der Herstellung von systemrelevanten Gütern von den vorgesehenen Ausnahmen profitieren können.

Nach einer Vereinbarung vom Wochenende gilt bis Mittwoch, 17. Februar 2021, 0 Uhr eine Übergangsfrist, in der den Grenzgängern die Einreise ermöglicht wird, wenn sie zusammen mit einem negativen Testergebnis bei der Grenzkontrolle die Kopie ihres Arbeitsvertrages vorweisen  und glaubhaft machen können, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.

Mit Ende der Übergangsfrist wird für Grenzpendler, die bei einem Unternehmen in der Stadt Amberg beschäftigt sind, zusätzlich zum negativen Testergebnis eine Bescheinigung der Stadtverwaltung Amberg benötigt, indem die systemrelevante Tätigkeit bestätigt wird. Um die notwendigen Dokumente rechtzeitig ausstellen zu können, wurden von der Stadtverwaltung noch am Sonntag die als offenkundig systemrelevant bekannten Betriebe im Stadtgebiet um Benennung der betreffenden Mitarbeiter gebeten.

Zusätzlich wurden Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer sowie die städtische Wirtschaftsfördergesellschaft Gewerbebau Amberg um umgehende Information ihrer Mitgliedsbetriebe im Stadtgebiet ersucht. „Als Wirtschaftsstandort sind wir breit aufgestellt und wollen niemanden vergessen“, so Martin Schafbauer, der als sog. Führungsassistenz der Führungsgruppe Katastrophenschutz die neuen Anforderung am Wochenende kurzfristig organisieren musste.

Damit den Grenzpendlern am Dienstag nach Prüfung der Systemrelevanz die notwendige Bescheinigung am Feierabend von ihren Arbeitgebern mitgegeben werden kann, ist die Rückmeldung der Amberger Betriebe bis Montag, 15. Februar 2021, 14 Uhr notwendig. Diese erfolgt nach festgelegtem Meldeschema ausschließlich digital an Ordnungsamt(at)amberg.de. Die entsprechende Tabelle zur medienbruchfreien Weiterverarbeitung steht ab Sonntag Abend zudem unter www.amberg.de zum Download bereit.