Tanzverbot an „Stillen Tagen“

Symbolbild Party. Foto © niekverlaan, pixabay.de

Die Stadt Amberg weist auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. Hierin ist geregelt, dass an sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. An den stillen Tagen sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen. Aufgrund einer Gesetzesänderung herrscht aktuell an diesen Tagen Tanzverbot von jeweils 2 bis 24 Uhr.

Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend begonnen haben (wie beispielsweise Halloween-Parties), sind daher spätestens um 2 Uhr des Folgetages zu beenden. Stille Tage in den nächsten Wochen sind Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (14. November), Buß- und Bettag (17. November) sowie Totensonntag (21. November). An Heiligabend beginnt der stille Tag unverändert ab 14 Uhr.

(grt)