Auskünfte aus dem Melderegister

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen.

Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und sind kostenpflichtig. Telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich. Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden:

  •     Familienname
  •     Vorname
  •     Geburtsdatum und/oder
  •     letzte bekannte Adresse

Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.

Bei rechtlichem oder berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Infos hierzu erhalten Sie beim Einwohneramt.


Antragstellung

Der Antrag auf eine einfache Auskunft aus dem Melderegister kann formlos online, persönlich oder schriftlich beim Einwohneramt gestellt werden.


Gebühren

  •     einfache Melderegisterauskunft online 8,00 Euro
  •     einfache Melderegisterauskunft schriftlich 10,00 Euro
  •     erweiterte Melderegisterauskunft oder Archivauskunft 12,50 Euro

Zahlung mit Verrechnungsscheck oder gegen Rechnungstellung.