Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken
für Verkaufszwecke, bei Erbauseinandersetzungen, für steuerliche Zwecke, in Ehescheidungsangelegenheiten, im Rahmen des Vollzugs des Baugesetzbuches (z. B. im Bereich von Sanierungsgebieten), u. v. m.

antragsberechtigt
sind in der Regel die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Pflichtteilsberechtigte, u.a.

Verkehrswert
wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Bearbeitungszeit
liegt in der Regel bei etwa 8 bis 12 Wochen

Kollegialgremium — Besetzung Gutachterausschuss
der Gutachterausschuss wird bei einem Verkehrswertgutachten normalerweise mit de(r)m Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern besetzt. Die Feststellung des Verkehrswertes erfolgt mittels Beschluss.

Antrag
der schriftliche Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle zu richten

Kosten
nachstehend nur beispielhaft und auszugsweise § 15 BayGaV. Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt

  1. bei einem ermittelten Wert bis 200.000 €: 2.450 €
  2. bei einem ermittelten Wert über 200.000 € bis 300.000 €: 2.600 €
  3. bei einem ermittelten Wert über 300.000 € bis 400.000 €: 2.700 €

Neben den Gebühren werden Auslagen (wie Fotokosten, Umsatzsteuer, o.ä.) erhoben.

erstellte Gutachten durch den Gutachterausschuss
2017: 3 Gutachten
2018: 10 Gutachten
2019: 9 Gutachten
2020: 12 Gutachten
2021: 12 Gutachten
2022: 16 Gutachten