Bestattungskosten

Informationen zur Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

Der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat, übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Der Träger der Sozialhilfe übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Wer kann Leistungen erhalten?

Als anspruchsberechtigte Personen kommen insbesondere in Betracht: die Erben, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete des Verstorbenen bzw. - soweit vorstehende Verpflichtete nicht vorhanden sind - auch Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind.

Welche Kosten werden übernommen?

Als Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller Gebühren übernommen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Was ist zu beachten?

Die Antragsfrist für die Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII beträgt 2 Monate nach Sterbedatum.

Wer nimmt den Antrag entgegen?

Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat. In allen anderen Fällen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers aus dem Sterbeort -  für Amberg:

Amt für soziale Angelegenheiten, Zimmer Nr. 114, Spitalgraben 3, 92224 Amberg, Tel. 09621 10-1355, E-Mail sozialamt(at)amberg.de

Erforderliche Unterlagen zu Ihrem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII

1. Unterlagen des Verstorbenen

  • Sterbeurkunde
  • Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. Sparbuch, Lebens- und Sterbeversicherungen, bei Unfalltod: Unfallversicherung, Wertgegenstände, Immobilien, Aktien, staatl. geförderte private Altersvorsorge „Riesterrente“, Wertpapiere, Bausparverträge, Übergabeverträge, etc.)
  • Nachweise über Sterbegelder oder Beihilfen (z.B. ehem. Arbeitgeber, öffentlichen Dienst, Kriegsopferfürsorge, Lastenausgleich, etc.)
  • Kontoauszüge im Sterbemonat
  • Privatrechtliche Verträge, in welchen die Tragung der Bestattungskosten vereinbart wurde (z.B. bei Grundstücks- oder Immobilienübertragung, Schenkungen, etc.)
  • Unterlagen über mögliche Ansprüche gegen Dritte

2. Unterlagen des Bestattungsverpflichteten

Ausweisdokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis
  • bei ausländerrechtlicher Erlaubnis: aktueller Aufenthaltstitel

Bestattungsunterlagen:

  • Formblattantrag auf Übernahme der Bestattungskosten
  • Erbschein oder Nachweis über ausgeschlagene Erbschaft
  • Rechnung des Bestattungsunternehmens
  • Rechnung des Friedhofsamtes (Grabgebühren, etc.)
  • Rechnung(en) über sonstige Bestattungskosten (z.B. Grabstein/-platte)

Einkommen und Vermögen:

Die Nachweise sind jeweils für den Sterbe- und Folgemonat zu erbringen.

  • Nachweise über Erwerbseinkommen (z.B. Lohnzettel)
  • bei Selbständigen: Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes der letzten 3 Jahre
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbuch, Lebens- und Sterbeversicherungen, Wertgegenstände, Immobilien, Aktien, staatl. geförderte private Altersvorsorge „Riesterrente“, Wertpapiere, Bausparverträge, Übergabeverträge, etc.)
  • Nachweise über weiteres Einkommen (z.B. Renten, Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Miet- und Pachteinnahmen, etc.)
  • Kontenübersicht sowie lückenlose Kontoauszüge im Sterbe- und Folgemonat

Kosten der Unterkunft:

  • Mietvertrag
  • Aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters
  • Nachweis über aktuelle Art und Höhe der Nebenkosten (z.B. Verbrauchs- oder Abschlagsrechnung für Wasser, Heizung)

Sonstige Unterlagen (falls vorhanden/zutreffend):

  • Schwerbehindertenausweis
  • Wohngeld- oder Lastenzuschussbescheid
  • schriftliche Vollmacht für Vertretungsberechtigung des Antragstellers
  • Schadensversicherungen (aktuelle Beitragsrechnungen)
  • Leistungsbescheid des Sozialleistungsträgers (Jobcenter oder Sozialamt)

Bei im Haushalt lebenden Ehegatten und/oder Kindern, Lebenspartnern oder Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft:

  • Arbeitsverdienst des Ehegatten (Nettolohn im Sterbe- und Folgemonat)
  • Nachweis über Bezug von Arbeitslosengeld oder –hilfe
  • Nachweis über sonstiges Einkommen des Ehegatten
  • Nachweise über eigenes Einkommen der Kinder
  • Kindergeldbescheid der Familienkasse oder Kontoauszug

Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen mit den vollständig ausgefüllten Antragsformularen zu Ihrem Termin mit, um unnötige Folgetermine zu vermeiden!


* Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht die Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§ 67 Abs. 12 SGB X) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaften, Gesundheit oder Sexualleben.