Heimaufsicht

Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden durch den Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) kontrolliert und beraten. Zu den Aufgaben der FQA gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PflewoqG) zu überwachen und Mängel durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Eine wesentliche Aufgabe stellt auch die Beratung und Information insbesondere der Heimbewerber und der Heimbewohner sowie deren Angehörigen dar.

Seit 01.01.2002 ist die Stadt Amberg für alle im Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen der Alten- und der Behindertenhilfe verantwortlich.

In der Stadt Amberg gibt es 8 Heime im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Darunter fallen Einrichtungen wie z. B. Altenheime, Altenpflegeheime und Heime für Menschen mit Behinderungen.

Konkret handelt es sich um das:

  • Bürgerspital-Altenheim
  • Seniorenzentrum Hl.-Geist-Stift
  • Seniorenheim der Diakonie
  • Caritas-Altenheim
  • Marienheim
  • Seniorenpflegeheim St. Benedikt
  • Wohnheim für erwachsene Behinderte
  • Clementine-von-Wallmenich-Haus

Zu den Hauptaufgaben der FQA gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner in den Altenwohn- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gewahrt werden.

Besonderes Gewicht bekommt diese Aufgabe vor dem Hintergrund der kontinuierlich gewachsenen Zahl schwer- und schwerstpflegebedürftiger sowie psychisch beeinträchtigter Heimbewohner. Da diese oftmals nicht in der Lage sind, eigene Interessen selbst wahrzunehmen, obliegt es der FQA; verstärkt auf die Betreuung der Heimbewohner in pflegerischer und psychiatrischer Hinsicht zu achten und die Arbeit der Einrichtungen durch eine fachgerechte Beratung zu unterstützen.

Das seit 2008 geltende Pflege- und Wohnqualitätsgesetz und die seit 01.09.2011 in Kraft getretene Ausführungsverordnung zum Pflegewohnqualitätsgesetz sichert den Bewohnern von Altenwohn- und Pflegeheimen bestimmte Rechte insbesondere auch im Bereich der Mitwirkung (Heimbeirat) und legt bauliche sowie personelle Minimal- oder Mindestanforderungen fest, die in allen Heimen gegeben sein müssen.

Dem Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht - obliegen im einzelnen die

  • Beratung von Heimbewohnern sowie Heimbeiräten und Heimfürsprechern über Rechte und Pflichten,
  • Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime und über die Rechte und Pflichten der Heimträger und Heimbewohner,
  • Beratung von Personen und Trägern bei der Planung und dem Betrieb der Heime
  • Mitwirkung bei der Baugenehmigung für neue Heime,
  • Turnusmäßige und anlassbezogene Überprüfung der Einrichtungen,
  • Veröffentlichung der Prüfberichte (ab 01.10.2011).

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit wird in jeder Einrichtung mindestens einmal jährlich eine Überprüfung durchgeführt. Dabei werden die baulichen Gegebenheiten, der Pflegebereich, die Personalausstattung, die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, die Hygiene im Haus, die soziale Betreuung der Heimbewohner und vieles mehr kontrolliert. Die Heime werden jedoch nicht nur überprüft, sondern über Verbesserungen informiert und bezüglich der Abstellung von Mängeln beraten.

Die FQA geht den Beschwerden über Heimeinrichtungen nach und veranlasst gegebenenfalls das Nötige.

Der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht - steht auch allen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen über Heime oder über die Rechte und Pflichten von Heimträgern und Heimbewohnern zur Verfügung.

Wie hieraus ersichtlich wird, beinhaltet die Tätigkeit der FQA zu einem erheblichen Anteil Beratung und Unterstützung der Einrichtung und der Bewohner. Regelmäßige Einrichtungsüberprüfungen dienen der FQA dazu, sich einen Einblick in die verschiedenen Einrichtungen zu verschaffen. An diesen Überprüfungen sind in der Regel weitere Fachstellen beteiligt.


Ansprechpartner:

Sabine Beil
Amt für soziale Angelegenheiten
Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht -

Spitalgraben 3, 1. Obergeschoss, Zimmer 125

Telefon 09621 / 10-1313
Telefax 09621 / 10-1824
E-Mail Sabine.Beil(at)Amberg.de