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Europawahl
am 9. Juni 2024 (8 bis 18 Uhr)
Musterstimmzettel
Wahlhelferinnen/Wahlhelfer und Briefwahl
- Meldung als freiwillige Wahlhelferin oder freiwilliger Wahlhelfer
oder kurze Nachricht an wahlen(at)amberg.de - Beantragung Briefwahl (ab Anfang Mai möglich)
Informationen
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Sitzung des Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses für die Europawahl 2024
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister
- Bekanntmachung für Unionsbürger zur Wahl zum Europäischen Parlament
Wahlrecht für nicht-deutsche Unionsbürger/innen
- Informationsangebot der Bundeswahlleiterin für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl
Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Auslandsdeutsche können nur auf einen fristgemäßen (bis 19. Mai 2024) und formgebundenen schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Amberg eingetragen werden. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt die Zusendung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Auslandsadresse.
Wahlergebnisse aus früheren Europawahlen