Europawahl

am 9. Juni 2024 (8 bis 18 Uhr)

Musterstimmzettel

Wahlhelferinnen/Wahlhelfer und Briefwahl

Informationen

Bekanntmachungen

Wahlrecht für nicht-deutsche Unionsbürger/innen

Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Auslandsdeutsche können nur auf einen fristgemäßen (bis 19. Mai 2024) und formgebundenen schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Amberg eingetragen werden. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt die Zusendung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Auslandsadresse.

Wahlergebnisse aus früheren Europawahlen