Bürgerentscheide

Hinweis zur Stimmabgabe per Briefwahl

  1. Der Stimmzettel muss in den weißen Stimmzettelumschlag gegeben und zugeklebt werden (Anm: der Wahlschein darf nicht in den weißen Stimmzettelumschlag).
  2. Der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag kommt neben dem unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag.
  3. Zur Auswertung muss der Wahlbriefumschlag rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Amberg sein.

Merkblatt für die Briefwahl


Bekanntmachungen

Bekanntmachung Abstimmungsergebnis Bürgerentscheid 24.07.2022

Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid am Sonntag, 24. Juli 2022

Bekanntmachung der Sitzung des Abstimmungsausschusses zur Feststellung des abschließenden Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid am 24.07.2022 sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Abstimmungsergebnisses

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 24. Juli 2022


Der Stadtrat hat die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Bergwirtschaft mit der durch das Bürgerbegehren beantragten Fragestellung „Sind Sie gegen einen Hotelanbau mit Veranstaltungssaal-Neubau im Landschaftsschutzgebiet am Mariahilfberg 2 (Fl.Nr. 2271, Gemarkung Amberg)“ am 24. Juli 2022 beschlossen. Alle stimmberechtigten Bürger und Bürgerinnen erhalten bis Anfang Juli eine amtliche Wahlbenachrichtigung.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Hinweis: Dieser Musterstimmzettel dient ausschließlich für Sie zur Vorbereitung und kann nicht direkt für die Abstimmung verwendet werden. Das Original des Stimmzettels erhalten Sie am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder nach Anforderung von Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie das Bürgerbegehren „Kein Hotelanbau mit Veranstaltungssaal-Neubau im Landschaftsschutzgebiet am Mariahilfberg 2“ unterstützen wollen und damit gegen die Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Amberg AM 153 „Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg“ sind, dann müssen Sie mit „JA“ stimmen.

Wenn Sie für die Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Amberg AM 153 „Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg“ sind, dann müssen Sie mit „NEIN“ stimmen.

Wann ist der Bürgerentscheid gültig?

Das Bürgerbegehren wäre im Sinne der Antragsteller erfolgreich, wenn

  • die Mehrheit der Wähler und Wählerinnen gültig mit „JA“ stimmt und gleichzeitig
  • diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht (= rd. 6.800 Wähler und Wählerinnen).

Würde die Mehrheit der Wähler und Wählerinnen gültig mit „Nein“ stimmen oder das Quorum von 20 Prozent nicht erreicht werden oder bei Stimmengleichheit, wäre das Bürgerbegehren nicht erfolgreich. (Art. 18 a Abs. 12 Gemeindeordnung)

Wie geht es weiter?

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses und bindet den Stadtrat ein Jahr lang. Innerhalb eines Jahres kann der Bürgerentscheid – ohne wesentliche Änderung der dem Bürgerentscheid zugrunde liegenden Sach- und Rechtslage - nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden (Art. 18 a Abs. 13 Gemeindeordnung).

Konkret: Findet das Bürgerbegehren die notwendigen Mehrheiten, wäre das am 16.12.2019 begonnene Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Amberg AM 153 „Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg“ ohne weitere Beschlussfassung automatisch beendet. Nachdem die Stadt Amberg nicht Bauherr ist, hätte sie auf die weitere Entwicklung des Projekts „Bergwirtschaft“ vorerst keine direkte Einflussmöglichkeit mehr.

Wäre das Bürgerbegehren dagegen nicht erfolgreich, könnte das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als offener Prozess mit den bisher bekannten Eckdaten weitergeführt und die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen müssten innerhalb des laufenden Verfahrens unter Berücksichtigung von ggf. notwendigen Gutachten durch den Stadtrat öffentlich abgewogen und entschieden werden.

Worum geht es?

Bis Anfang 2018

Der Katholischen Kirchenstiftung Mariahilfberg ist es trotz intensiver Bemühungen nicht möglich, als Eigentümerin die notwendige Sanierung/Umbau der Bergwirtschaft auf dem Mariahilfberg durchzuführen. Deshalb bemüht sie sich um einen Geschäftspartner auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages.

März 2018

Die Suche nach einem Erbbaurechtsnehmer, der „an einem langfristigen Zusammenspiel zum erfolgreichen Betrieb einer Gaststätte im Ensemble Wallfahrtskirche und Kloster mit seinen sowohl geistlichen aber auch weltlichen Funktionen interessiert“ ist, erfolgt durch eine Ausschreibung u. a. über eine Anzeige in der „Amberger Zeitung“.

22.10.2018

Ein „Bericht über den Stand Umbau Bergwirtschaft“ erfolgt in öffentlicher Sitzung des Stadtrats durch den von der Kirchenstiftung ausgewählten Wettbewerbssieger. Eckpunkte des Konzepts: denkmalgerechte Sanierung des Bauwerks aus dem 18. Jahrhundert, Entfernung „jüngerer“ Anbauten, Erweiterungsbau in den Hang mit Dachbegrünung, nach Süden geöffnet und durchgehende Sonnenterrassen, Einbau eines Hochzeitssaals für bis zu 160 Personen, barrierefreie Toilettenanlage – Mitnutzung durch die Öffentlichkeit, Einbau von 20 Gästezimmern (im Dachgeschoss Altbau und in Neubau). Das Grundkonzept (Entwurf 1.0) erfährt grundsätzlich Zuspruch.

22.05.2019

 

Nach einer ersten Vorabstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Stadtheimatpflegerin ergeht einstimmige und prinzipielle Zustimmung durch den Bauausschuss.

12.07.2019

Der Bauantrag mit konkretisierter Planung wird eingereicht. Im Rahmen der Prüfung des Bauantrags werden verschiedene Fachstellen beteiligt. Verwaltungsintern empfiehlt das Baureferat, einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan aufzustellen, damit die Auswirkungen des Projekts auf naturschutzfachliche, nachbarliche und verkehrliche Belange sowie mögliche Kompensations- und Schutzmaßnahmen vollumfänglich geklärt werden können.

30.09.2019

Der Stadtrat folgt dem Vorschlag und beauftragt die Verwaltung einstimmig, auf der Grundlage des Bauantrags in Abstimmung mit dem Investor die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten. Der Bauantrag wird deshalb am 04.12.2019 durch den Bauherrn zurückgenommen.

16.12.2019

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Amberg AM 153 „Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg“. In der Beschlussvorlage wird der Bebauungsplan fälschlicherweise als AM 151 betitel. Es findet im Zeitraum 07.01.2020 bis 07.02.2020 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. In diesem Zeitraum gehen zu Entwurf 1.0 rund 50 Stellungnahmen ein.

04.02.2020

Noch während der Bürgerbeteiligung wird das Bürgerbegehren „Kein Hotelanbau mit Veranstaltungssaal-Neubau im Landschaftsschutzgebiet am Mariahilfberg 2“ mit der Fragestellung „Sind Sie gegen einen Hotelanbau mit Veranstaltungssaal-Neubau im Landschaftsschutzgebiet am Mariahilfberg 2 (Fl.Nr. 2271, Gemarkung Amberg)“ eingereicht.

02.03.2020

Der Stadtrat lehnt die Zulassung des Bürgerbegehrens aus rechtlichen Gründen ab, weil die Begründung als unzulässig eingeschätzt wird.

01.06.2020

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens erheben gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens (Zurückweisungsbescheid vom 04.05.2020) Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg.

Februar/
März 2021

Zur Beurteilung des Vorhabens werden u.a. eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und zur Bewertung des Baugrunds ein Prüfstatiker beauftragt sowie zur Klärung des Bodendenkmalschutzes eine Bodenschürfe durchgeführt.

17.05.2021

Bekanntgabe von Bohrungen im Stadtrat.

09.06.2021

Mündliche Bekanntgabe über den Verfahrensstand zum Bebauungsplan AM 153 "Sanierung und Erweiterung der Gaststätte auf dem Mariahilfberg" im Bauausschuss.

27.09.2021

Als Zwischenbericht wird eine angepasste Planung dem Stadtrat vorgestellt: der Neubau soll um 15 Grad gedreht und um eine barrierefreie Aussichtsplattform ergänzt werden (Entwurf 2.0).

27.04.2022

Das Verwaltungsgericht Regensburg verpflichtet die Stadt Amberg, das Bürgerbegehren zuzulassen. Das Gericht sieht die strittigen Begründungselemente des Bürgerbegehrens als (noch) zulässig an.

05.05.2022

Anfrage Stadträtin Fruth zum Gerichtsurteil Bergwirtschaft im Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss.

16.05.2022

Der Stadtrat verzichtet auf Rechtsmittel und lässt das Bürgerbegehren zu. Der Bürgerentscheid wird am 24.07.2022 stattfinden. Die stimmberechtigten Amberger dürfen mitbestimmen, ob das o. g. Bebauungsplanverfahren weitergeführt oder beendet werden soll. Die Frage, wie das Projekt konkret gestaltet werden soll, ist dagegen nicht Gegenstand des Bürgerentscheids.

01.06.2022

Auf Wunsch der Stadtratsmitglieder wird im Bauausschuss ein Überblick über den aktuellen Planungsstand gegeben und die nach einer Vorabstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erneut überarbeitete Planung (Entwurf 3.0) mit Stand 25.05.2022 vorgestellt. Den Bürgern und Bürgerinnen stehen Pläne, Visualisierungen und Dokumente online im Ratsinformationssystem sowie unter www.amberg.de/buergerentscheid zur Meinungsbildung zur Verfügung.

Frühere Bürgerentscheide