Gewerbeabmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung durch Sie zu erklären ist.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts sowie Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder des gesetzlichen Vertreters

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk zeitnah, innerhalb von drei Monaten, vorzunehmen.

  • Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
  • Bei juristischen Personen (GmbH, AG, e. K., …): Handelsregisterauszug, Personalausweis oder Pass (bzw. Kopie) von jedem Geschäftsführer

  • für natürliche Personen: 25 €
  • für juristische Personen: 30 €