Vorschlagsliste Verwaltungsgericht

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 1. April 2025 bis 31. März 2030

Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter durch die Stadt Amberg

Im Jahr 2025 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 statt.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.


Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind in den jeweils aktuellen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2025 bis 2030 bestehen diese Voraussetzungen (§ 20 bis § 22 VwGO):

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Regensburg
  • Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode
  • keine Vorstrafen, keine laufenden Ermittlungsverfahren

Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern können nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften des Landes (Landtag), der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Allgemeine Informationen

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig. Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nehmen während der mündlichen Verhandlung an allen zu erlassenden Entscheidungen der Kammern des Verwaltungsgerichts teil. Sie üben dabei das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter aus und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung.

Die Wahl der Verwaltungsrichter für die zukünftige Amtsperiode 2025 bis 2030 läuft in einem zweistufigen Verfahren ab.

Ab April 2024 erstellt die Stadt Amberg eine Vorschlagsliste aus der Zahl der wählbaren Amberger Bürgerinnen und Bürger.

Die endgültige Auswahl trifft dann der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg nach Vorprüfung durch die Regierung der Oberpfalz. Wer nicht auf der Vorschlagsliste der Stadt Amberg steht, kann auch nicht zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter gewählt werden.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Verdienstausfall, Nachteile bei der Haushaltsführung, Fahrkosten, für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand sowie für sonstige Aufwendungen nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).

Aufstellung der Vorschlagsliste

Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist die Stadt Amberg zuständig. Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste beschließt der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die Zahl der Personen, die aus der Stadt Amberg in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, bestimmt der Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts.

Das Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbervoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagsliste.

Wahl der ehrenamtlichen Richter durch den Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts

Aus den Vorschlagslisten, die von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Regensburg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Bewerbung oder Benennung geeigneter Kandidaten

Wer an der Ausübung des richterlichen Ehrenamtes am Verwaltungsgericht interessiert ist, kann sich bis spätestens Freitag, den 31. Mai 2024 schriftlich bei der Stadt Amberg, Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung, Marktplatz 11, 92224 Amberg oder persönlich bei der Stadt Amberg bei Herrn Wolfgang Meier, Zi-Nr. 203 (Tel. 09621/10 - 1210) bewerben.

Unter dem Link „Bewerbungsformulare" (siehe unten am Ende dieser Seite) finden Sie den Bewerbungsbogen sowie die Erklärung zur Verfassungstreue. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare können berücksichtigt werden.  

Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Name, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, aktueller Arbeitgeber, aktuelle Anschrift, evtl. frühere Tätigkeiten als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe unter Angabe des Gerichtsorts sowie telefonische Erreichbarkeit.

Des Weiteren können die Kommunen wie auch jeder Bürger geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.


Bewerbungsformulare

Bewerbungsformular

Erklärung der Verfassungstreue