Reisepass

Der elektronische Reisepass enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem neben den Daten der maschinenlesbaren Zone auch das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert werden.
Auf Wunsch können auch für Kinder Reisepässe ausgestellt werden. Hierbei gilt jedoch, dass Fingerabdrücke erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres aufgenommen werden.
Die Eintragung von Kindern in den Reisepass ist nicht mehr möglich.


Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass der Reisepass zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. 5 bis 7 Wochen.
Sie benötigen

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit ohne Kopfbedeckung, bitte hierfür die Foto-Mustertafel beachten
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
  • persönliches Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern zwingend erforderlich

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist bei der Antragstellung zusätzlich die von allen Personensorgeberechtigten unterschriebene

bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zusätzlich die von allen Personensorgeberechtigten unterschriebene

vorzulegen. Weiter ist zur Identitäsprüfung bzw. Unterschriftenprüfung die Vorlage der Ausweise der Personensorgeberechtigten erforderlich.


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Antragstellern vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.


Expresspass

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt ca. 5 bis 7 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, so muss ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden. Bei dem Expresspass handelt es sich um einen regulären elektronischen Pass, Bearbeitungszeit liegt hier bei ca. 4 bis 5 Werktagen.


Vorläufiger Reisepass

Nur wenn auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Expresspasses aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr sofort ausgestellt werden. Die Eilbedürftigkeit ist in diesem Fall (z. B. Buchungsunterlagen, Flugticket etc.) der Passbehörde nachzuweisen.


48-Seiten-Reisepass für Vielreisende

Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten beantragen.


Eintrag der sorgeberechtigten Elternteile in Pässe Minderjähriger

Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass Minderjähriger eingetragen werden. Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie.

Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine ggf. erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.

Die Möglichkeit zur Eintragung der sorgeberechtigten Eltern gilt sowohl für biometrische Reisepässe (mit Chip) als auch für vorläufige Pässe (ohne Chip).

Ändert sich die Sorgeberechtigung und wird beispielsweise einem eingetragenen Elternteil das Sorgerecht durch Gerichtsentscheid nachträglich entzogen, bleibt der Pass gültig!

Der sorgeberechtigte Elternteil kann auf Antrag den inaktuell gewordenen Eintrag entwerten oder einen neuen Pass ausstellen lassen.

Sie benötigen:

  • Den Pass des Kindes
  • Zustimmungserklärung (unterschrieben von allen Sorgeberechtigten)
  • Bei alleinigem Sorgerecht Nachweis hierzu (z. B. Scheidungsurteil, Negativattest)
  • Zur Identitäsprüfung bzw. Unterschriftenprüfung die Ausweise der Personensorgeberechtigten

Gebühren

  • ePass 70,00 Euro
  • ePass (unter 24 Jahre) 37,50 Euro
  • ePass Express 32 Seiten 102,00 Euro
  • ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) 69,50 Euro
  • ePass 48 Seiten 92,00 Euro
  • ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) 59,50 Euro
  • ePass Express 48 Seiten 124,00 Euro
  • ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) 91,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro

Abholung

Die Ausgabe erfolgt grundsätzlich an den zukünftigen Passinhaber. Sie können jedoch auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen, diese muss sich durch Vorlage eines Ausweises identifizieren.

Bei Personen unter 18 Jahren erfolgt die Ausgabe nur an den gesetzlichen Vertreter.

Sie benötigen

  • Ihren alten Reisepass
  • Vollmacht , wenn Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen

Terminvereinbarung