- Informationen zum Coronavirus
- Terminvereinbarung
- Projekte
- Bekanntmachungen
-
Ämter & Referate
- Ansprechpartner
- Terminvereinbarung
- Abfallberatung
- Ausländerbehörde
- Baureferat
- Einwohneramt
- Gutachterausschuss
- Haushalts- und Steueramt (Kämmerei)
-
Jugendamt
- Ansprechpartner
-
Aufgabenbereiche
- Adoption
- Allgemeiner Sozialdienst
- Amtsvormundschaft
- Beistandschaft
- Beurkundungen im Jugendamt
- Familiengerichtshilfe
- Frühförderstelle
- Infos für unverheiratete Mütter
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendherbergsausweise
- Jugendhilfeplanung
- Jugendsozialarbeit an Schulen
- Kindergartenbeiträge
- Kindergarten- und Hortaufsicht
- Kommunale Jugendarbeit
- Koordinierende Kinderschutzstelle
- Koordinierungsstelle Familienbildung
- Sorgerechtsregister
- Tagespflege
- Unterhaltsvorschussleistungen
- Merkblatt Vaterschaft
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Klimaschutz
- Naturschutzbeirat
-
Soziales
- Ansprechpartner
- Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildungsförderung
- Befreiung Rundfunkgebührenpflicht
- Bestattungskosten
- Betreuungsstelle
- Bildung und Teilhabe
- Familienpass
- Informationen zur Grundsicherung
- Selbsthilfegruppen-Kontaktstelle
- Kriegsopferfürsorgeleistungen
- Leistungen für Asylbewerber/innen
- Mietangebote für Asylbewerber/Flüchtlinge
- Pflegebedürftige & Behinderte
- Schwerbehindertenparkausweis
- Seniorenstelle
- Übernahme Restheimkosten
- Wohngeld
- Staatsangehörigkeitsbehörde
- Stadthauptkasse
- Standes- & Friedhofsamt
- Umweltamt
- Wahlen
- Zulassungsbehörde
- Stadtrat & Politik
- Standortprofil
- Netzwerke
- Tochtergesellschaften
Staatsangehörigkeitsbehörde
Öffnungszeiten
- Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Gebühren
Entscheidungen in Staatsangehörigkeitssachen sind in der Regel gebührenpflichtig.
Die Gebührensätze in der Tabelle beziehen sich auf positive Entscheidungen. Wenn ein Antrag keinen Erfolg hat, wird eine ermäßigte Gebühr erhoben. Im Klageverfahren fallen zusätzliche Kosten an.
Gebührensätze bei positiven Entscheidungen:
Anspruchseinbürgerung 255 Euro
Ermessenseinbürgerung 255 Euro
Beibehaltungsgenehmigung 255 Euro
Entlassung 51 Euro
Verzicht 0 Euro
Staatsangehörigkeitsausweis 25 Euro
Kontakt
Ansprechpartner Stefan Schlaffer
Stadt Amberg, Einwohneramt, Staatsangehörigkeitsbehörde
Zimmer 205, 2. Obergeschoss
Hallplatz 4, 92224 Amberg
Telefon (+49) 96 21 10-1322
Telefax (+49) 96 21 10-7322
E-Mail: stefan.schlaffer(at)amberg.de
Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten wird bei Vorsprache um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten