An-, Ab- und Ummeldungen

Wohnsitzanmeldung / -ummeldung

Wenn Sie nach Amberg zugezogen oder innerhalb Amberg umgezogen sind, müssen Sie dies binnen zwei Wochen beim Einwohneramt der Stadt Amberg melden. Die Wohnung kann jedoch frühestens am Tag des Einzugs angemeldet werden, eine Anmeldung für die Zukunft ist nicht möglich.

Was wird benötigt?

Zur Meldung sprechen Sie bitte persönlich im Einwohneramt vor und bringen hierzu

alle vorhandenen Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung mit.

Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Dokumenten der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung mit Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Der erforderliche Meldeschein wird direkt bei der Anmeldung für Sie erstellt, Sie müssen diesen nur noch unterschreiben.

Die obigen Ausführungen gelten ebenso, wenn Sie einen Nebenwohnsitz in Amberg anmelden möchten.


Wohnsitzabmeldung

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nicht erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Amberg ausziehen und eine neue Wohnung im Bundesgebiet Deutschland beziehen. Nach der Anmeldung bei der neuen Meldebehörde wird durch Datenaustausch die Wohnung in Amberg abgemeldet.

Eine Abmeldepflicht besteht jedoch bei einem Wegzug ins Ausland sowie nach „ohne festen Wohnsitz“ und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Was wird benötigt?

Zur Meldung sprechen Sie bitte persönlich im Einwohneramt vor und bringen hierzu alle vorhandenen Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass) mit.

Der erforderliche Meldeschein wird direkt bei der Abmeldung für Sie erstellt, Sie müssen diesen nur noch unterschreiben.


Statuswechsel

Ihre Nebenwohnung in Amberg soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?

Dies müssen Sie nur dem Einwohneramt der Stadt Amberg mitteilen. Es sind hierfür die gleichen Punkte wie bei einer Anmeldung einer Wohnung zu beachten (sh. hierzu weiter oben unter Wohnsitzanmeldung / –ummeldung)

Ihre Hauptwohnung in Amberg soll zukünftig Nebenwohnung werden?

Hierzu sprechen Sie bitte bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, vor. Nach der Meldung bei der neuen Behörde wird durch Datenaustausch der Status der Wohnung in Amberg auf Nebenwohnsitz geändert.


Formulare

Im Ausnahmefall können Sie die Vordrucke auch hier herunterladen. Bitte achten Sie darauf, dass die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Leiten Sie uns diese auf dem Postweg zu, da wir Ihre Original-Unterschrift benötigen und Meldescheine per Fax oder E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht bearbeiten können. Zusätzlich ist die Kopie des Passes/Ausweises beizufügen sowie die Wohnungsgeberbestätigung.

Bitte beachten Sie auch, dass bei einem Zu- oder Umzug bzw. Wegzug ins Ausland Ihre Dokumente (Personalausweis, Reisepass usw.) im Einwohneramt zur Änderung vorgelegt werden müssen.

Hier wäre es das Beste, die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Formulare zusammen mit Ihren Dokumenten von einer beauftragten Person im Einwohneramt vorlegen zu lassen.


Gebühren

Die Meldungen sind kostenfrei.