Baulandprogramm

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Die Käufer einer städtischen Bauparzelle (Eigentümer der Bauparzelle ist die Stadt Amberg) können auf Antrag das Baulandprogramm der Stadt Amberg für sich in Anspruch nehmen. Die Stadt Amberg fördert den Kauf einer Bauparzelle und die Errichtung eines Eigenheims mit Zinszuschüssen und Tilgungszuschüssen.

1. Zinszuschuss – was ist das?

Die Hälfte des Kaufpreises für den Grund und Boden (= geförderter Betrag) wird 10 Jahre lang jährlich mit einem festen Zinsbetrag von der Stadt Amberg bezuschusst. Der Zinszuschuss orientiert sich an der Marktentwicklung und wird durch den Stadtrat festgelegt. Der Förderzeitraum von 10 Jahren beginnt mit dem Jahr, das auf den Grundstückskauf folgt. Jedes Jahr im März wird der Zinszuschuss an die Käufer überwiesen.

Voraussetzung für den Zinszuschuss

a) Aufnahme bzw. Bestehen eines Darlehen über den geförderten Betrag bei einem beliebigen Kreditinstitut
b) Einreichung einer Kopie des Darlehensvertrages über den geförderten Betrag
c) Zahlung von Darlehenszinsen auf den geförderten Betrag
d) Erstwohnsitz auf dem geförderten Grundstück spätestens ab Bezugsfertigkeit der errichteten Wohnimmobilie
e) Die Immobilie darf nicht verkauft oder vermietet werden (Eigennutz)
f) Mitteilungsverpflichtung der Käufer gegenüber der Stadt Amberg

  • wenn sich Laufzeitveränderungen beim Darlehensvertrag ergeben,
  • wenn die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird
    (Bezugsfertig innerhalb von 3 Jahren ab Kauf der Bauparzelle),
  • wenn die Bauparzelle (bzw. das Haus) verkauft oder vermietet wird
    (Ausnahme: Mindestens 1 Käufer ist weiterhin mit Erstwohnsitz dort gemeldet)

2. Tilgungszuschuss – was ist das?

Wenn der Förderzeitraum des Zinszuschusses abgelaufen ist, erhalten die Käufer ab dem 11. Jahr einen Tilgungszuschuss durch die Stadt Amberg. Der Tilgungszuschuss beträgt jährlich 600,00 € pro Kind, wird jedes Jahr im März an die Käufer überwiesen und wird längstens weitere 10 Jahre gewährt.

Voraussetzung für den Tilgungszuschuss

a) Die Käufer erbringen laufende Tilgungsleistungen auf das bestehende Darlehen nach Nr.1a)
b) Für das Kind/für die Kinder der Käufer wird Kindergeld bezogen
c) Das Kind ist/die Kinder sind im elterlichen Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet (Stichtag zur Überprüfung nach Nr. 2 b) und c) ist jeweils der 01.Februar)
d) Erstwohnsitz auf dem geförderten Grundstück
e) Weiterhin Eigentum an der Immobilie und Eigennutz
f) Mitteilungsverpflichtung der Käufer gegenüber der Stadt Amberg,

  • wenn sich Laufzeitveränderungen beim Darlehensvertrag ergeben,
  • wenn das Haus verkauft oder vermietet wird
    (Ausnahme: Mindestens 1 Käufer und Kind/Kinder sind weiterhin mit Erstwohnsitz dort gemeldet)

3. Allgemeine Bestimmungen und Hinweise

a) Förderzeitraum des Baulandprogramms von maximal 20 Jahren
b) Baulandprogramm ist nicht an einen Dritten übertragbar, d.h. direkt an die Käufer gebunden
c) Ein Rechtsanspruch gegenüber der Stadt Amberg auf Gewährung eines Zins- und Tilgungszuschusses gemäß dem Baulandprogramm besteht nicht.
d) Jeder Kauf einer städtischen Bauparzelle wird nur einmal gefördert, unabhängig von der Anzahl der Erwerber
e) Ist der individuell zu vereinbarende Darlehenszins aus Ziffer 1a) niedriger als der vom Stadtrat festgelegte  Zinszuschuss,  richtet  sich  die  Förderung  nach dem  vereinbarten  (niedrigeren) Zinssatz
f) Um Fördernachteile zu vermeiden, ist der Antrag auf das Baulandprogramm (mit Vorlage des Darlehensvertrages) innerhalb der Bauverpflichtungsfrist zu stellen.
g) Falsche Angaben der Käufer führen zur sofortigen Beendigung des Baulandprogramms; die Käufer sind verpflichtet, den sich daraus für die Stadt Amberg ergebenden Schaden zu ersetzen und die gewährten Leistungen zurück zu zahlen. Dies gilt ebenso bei einem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nach Nr. 1d) und die Mitteilungsverpflichtungen nach Nr. 1f) und Nr. 2f).

Der Inhalt dieses Informationsschreibens entspricht dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Amberg vom 06. März 2017.

>> Antragsformular Baulandprogramm