Gewerbezentralregisterauszug

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister (eingerichtet beim Bundeszentralregister in Bonn) werden Verwaltungsentscheidungen, die die Gewerbeausübung des Betroffenen regeln (z.B. Gewerbeuntersagungen, Widerrufe von Erlaubnissen, abgelehnte Anträge auf Zulassung einer Gewerbetätigkeit etc.) und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen, eingetragen.


Auszug für eine natürliche Person

Jeder Person wird auf Antrag ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erteilt. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.


Auszug für eine juristische Person

Haben Sie eine Firma, die in einem öffentlichen Register (z. B. beim Amtsgericht) eingetragen ist, kann auch für diese ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erteilt werden.


Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses oder schriftlich beim Einwohneramt gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Sollten Sie den Auszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieser der Behörde unmittelbar zugesandt. Hierfür müssen Sie den Verwendungszweck für den Auszug sowie die Postadresse der anfordernden Behörde bei der Antragstellung angeben.

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Privatperson können Sie online beantragen. Den Auszug zur Vorlage bei einer Behörde oder für eine juristische Person können Sie schriftlich per Formular beantragen. Des weiteren können Sie die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch bei persönlicher Vorsprache im Einwohneramt unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen.

Bitte achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Leiten Sie uns dieses auf dem Postweg zu, da wir Ihre Original-Unterschrift benötigen und Anträge per Fax oder E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden können.

Gebühren

  •     Auszug für eine natürliche Person 13,00 Euro
  •     Auszug für eine juristische Person 13,00 Euro

Zahlung mit Verrechnungsscheck oder gegen Rechnungstellung.